ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel Kunterbunt
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#31

10.05.2017, 16:19

Anahid hat geschrieben:Im Zweifel bleibt dann nur der Weg der Klage gegen die Bank. :ka

Ja... Leider... Nur glaube ich nicht, dass sich das lohnt... :sad: :nachdenk

Ist mir aber auch noch nie passiert, dass die sich so affig haben... Und die Bank habe ich ständig als Drittschuldner... Gab noch nie Probleme... :roll:
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icerose
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#32

10.05.2017, 16:24

Mel Kunterbunt hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Im Zweifel bleibt dann nur der Weg der Klage gegen die Bank. :ka

Ja... Leider... Nur glaube ich nicht, dass sich das lohnt... :sad: :nachdenk

Ist mir aber auch noch nie passiert, dass die sich so affig haben... Und die Bank habe ich ständig als Drittschuldner... Gab noch nie Probleme... :roll:
ist bestimmt ein besonderer Kunde. :roll:
Ich würde da aber grade klagen, wenn die sich da so doof haben. :motz Schon aus Trotz. :vogel
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Mel Kunterbunt
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#33

11.05.2017, 11:53

:pfeif Das hat meine Anwältin auch schon gesagt, der hat bestimmt Freunde in der Vollstreckungsabteilung... :lolaway

Mal schauen wie die Bank auf unser Schreiben reagiert... Ansonsten werde ich mal klagen :yeah
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AliceImWunderland
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#34

11.05.2017, 13:23

icerose hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben:(ihre Kollegen würden dieses auch regelmäßig aus den PfÜB's wieder rausstreichen).
stimmt, wenn ich das drin hab, wird es mir auch öfter mal gestrichen. Warum, verstehe ich allerdings nicht. :ka

Bitte sag uns, was da morgen bei rauskommt. ;)
Ahhh, jetzt verstehe ich, warum ich letzte Woche zum ersten Mal einen Pfüb bekommen habe, in welchem der Rechtspfleger das Geburtsdatum herausgestrichen hat. :nachdenk Erscheint aber auch verständlich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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samsara
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#35

11.05.2017, 13:32

AliceImWunderland hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben:(ihre Kollegen würden dieses auch regelmäßig aus den PfÜB's wieder rausstreichen).
stimmt, wenn ich das drin hab, wird es mir auch öfter mal gestrichen. Warum, verstehe ich allerdings nicht. :ka

Bitte sag uns, was da morgen bei rauskommt. ;)
Ahhh, jetzt verstehe ich, warum ich letzte Woche zum ersten Mal einen Pfüb bekommen habe, in welchem der Rechtspfleger das Geburtsdatum herausgestrichen hat. :nachdenk Erscheint aber auch verständlich.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Gerade wenn man keine Kontonummer hat und die Anschrift nicht stimmen sollte, ist das Geburtsdatum das Einzige, womit die Bank den Schuldner identifizieren kann. Die Begründung des Gerichts finde ich etwas seicht.
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Mel Kunterbunt
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#36

12.05.2017, 09:50

samsara hat geschrieben:
AliceImWunderland hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben:(ihre Kollegen würden dieses auch regelmäßig aus den PfÜB's wieder rausstreichen).
stimmt, wenn ich das drin hab, wird es mir auch öfter mal gestrichen. Warum, verstehe ich allerdings nicht. :ka

Bitte sag uns, was da morgen bei rauskommt. ;)
Ahhh, jetzt verstehe ich, warum ich letzte Woche zum ersten Mal einen Pfüb bekommen habe, in welchem der Rechtspfleger das Geburtsdatum herausgestrichen hat. :nachdenk Erscheint aber auch verständlich.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Gerade wenn man keine Kontonummer hat und die Anschrift nicht stimmen sollte, ist das Geburtsdatum das Einzige, womit die Bank den Schuldner identifizieren kann. Die Begründung des Gerichts finde ich etwas seicht.
Ich kann das Gericht schon verstehen. Die würden ja am Ende einfach irgendwas in den Beschluss rein nehmen, ohne das sie dies überprüfen / nachprüfen können.
Jetzt mal gesponnen, du erwirkst einen Titel gegen XY... Dein Kumpel heißt zufällig genauso.. Ihr habt euch gestritten. Du beantragst um ihn zu ärgern einen PfÜB um das Konto deines Kumpels zu pfänden (nicht des eigentlichen Schuldners) und gibst im PfÜB aber Geburtsdatum deines Kumpels an. Gericht erlässt den PfÜB mit Geburtsdatum. PfÜB wird an Bank zugestellt, die sehen Namen und Geburtsdatum und identifizieren deinen Kumpel - ihren Kunden - als Schuldner (auch wenn Adresse nicht stimmt).
Zack, hast du das Konto deines Kumpels - und somit des falschen Schuldners - gepfändet. Und um dem aus dem Weg zu gehen, streichen die das Geburtsdatum eigentlich.
Ich weiß allerdings nicht, ob sie das Geburtsdatum stehen lassen würden, wenn man es anhand einer EMA oder einer Vermögensauskunft nachweist.
Die Rechtspflegerin mit der ich gesprochen habe, würde das Geburtsdatum einfach ignorieren, aber der Rest ihrer Kollegen streicht es halt gnadenlos raus, da nicht überprüfbar und es eigentlich nichts im PfÜB zu suchen hat, obwohl es bei der Identifikation natürlich arg weiterhelfen würde...
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AliceImWunderland
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#37

12.05.2017, 10:02

Ich muss Mel Recht geben. Ich sehe das genau so, denn der Pfüb ist ja schon eine Urkunde und der Rechtspfleger kann das Geburtsdatum- wenn sich dieses nicht aus dem Titel ergibt - ja gar nicht prüfen.

Da die meisten Zahlungstitel im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens erwirkt werden, müsste es im MB-Antrag eigentlich eine Spalte für Geburtsdatum geben. Dies wäre für die nachfolgende ZV hilfreich.
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#38

12.05.2017, 10:09

Die im Pfüb angegebene Anschrift des Schuldners - sofern diese anders ist, als im Titel - muss ich doch auch nicht nachweisen. Weshalb also das Geburtsdatum?
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Mel Kunterbunt
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#39

12.05.2017, 10:16

samsara hat geschrieben:Die im Pfüb angegebene Anschrift des Schuldners - sofern diese anders ist, als im Titel - muss ich doch auch nicht nachweisen. Weshalb also das Geburtsdatum?
Also wenn die Adresse im PfÜB von der Adresse im Titel abweicht, müssen wir eine Adressänderung gegenüber dem Gericht immer nachweisen... :schock
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Mel Kunterbunt
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#40

12.05.2017, 10:19

AliceImWunderland hat geschrieben:Da die meisten Zahlungstitel im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens erwirkt werden, müsste es im MB-Antrag eigentlich eine Spalte für Geburtsdatum geben. Dies wäre für die nachfolgende ZV hilfreich.
Sehe ich genauso! Das wäre wirklich extrem hilfreich...
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