ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB
- Mel Kunterbunt
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icerose hat geschrieben:: diese Welt versteh einer.
Ooohhh jaaa....
Bei dir hatte das wohl mit dem klarstellenden Beschluss funktioniert??
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Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
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tatsächlich ja - nachdem ich vorher mit der Rechtspflegerin telefoniert und ihr erklärt hatte, wozu ich das brauche. Sie war superlieb.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Bei dir hatte das wohl mit dem klarstellenden Beschluss funktioniert??
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen.
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Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.icerose hat geschrieben:deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen.
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Hoffentlich habe ich auch so ein Glück... Sie ist aber selbst fast vom Glauben abgefallen, dass sich der DS soooo querstellen würde... Eine Lehre für den nächsten PfÜB. Wird mir wahrscheinlich auch nicht wieder passieren..
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samsara hat geschrieben:Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.icerose hat geschrieben:deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch.samsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen.
Dann bleibt nur die Option, den Pfüb nicht vom Gericht zustellen zu lassen, sondern das selbst zu beauftragen. Da tät ich das Geburtsdatum glatt nachtragen.
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Dir ist schon klar, dass der Pfüb auch eine Urkunde ist? Ich würde mich hüten, da Veränderungen vorzunehmen. Aber man könnte bei eigener Zustellung das Datum im Anschreiben vermerken.
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- Mel Kunterbunt
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jaaaaa... Genausamsara hat geschrieben:Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizierenMel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt
Da bleibt dann doch nur noch die Angabe der Bankverbindung... Hatten aber eben schon mehrmals den Fall gehabt, wo die Bank nur das angegebene Konto berücksichtigt hat, obwohl ja ALLE Konten von der Pfändung betroffen sind... Darum haben wir uns dann angewöhnt, die Bankverbindung komplett wegzulassen und letzte Woche beim ZV Seminar meinte der Referent auch, dass er empfiehlt, keine Kontonummer anzugeben...