Vollstreckung als Unterhaltsforderung?
Verfasst: 21.04.2017, 09:41
Liebe Forenos,
ich habe einen Titel vom Familiengericht vorliegen mit folgendem Tenor:
"Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen monatlichen Betrag von EUR 450,00 beginnend ab dem .... zu zahlen!"
Hintergrund: Die Eheleute haben selbst eine Vereinbarung getroffen, wonach die Ehefrau an ihren Ehemann bis zur Rechtskraft der Ehescheidung einen monatlichen Betrag von EUR 450,00 zahlt. Dieser ist nicht als Unterhalt oder so betitel. Jetzt steht auch im Tenor des Beschlusses nicht, dass sie es als Unterhalt zahlen soll, sonder nur die Geldforderung.
Kann ich das trotzdem als Unterhaltsvollstreckung machen? Ich kann ja im normal PfÜB wegen Geldforderung keine laufende Forderung eintragen. Ich befürchte nur, dass die Tatsache, dass dort nicht "Trennungsunterhat, Kindesunterhalt o. ä." steht, mir Probleme machen könnte.
ich habe einen Titel vom Familiengericht vorliegen mit folgendem Tenor:
"Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen monatlichen Betrag von EUR 450,00 beginnend ab dem .... zu zahlen!"
Hintergrund: Die Eheleute haben selbst eine Vereinbarung getroffen, wonach die Ehefrau an ihren Ehemann bis zur Rechtskraft der Ehescheidung einen monatlichen Betrag von EUR 450,00 zahlt. Dieser ist nicht als Unterhalt oder so betitel. Jetzt steht auch im Tenor des Beschlusses nicht, dass sie es als Unterhalt zahlen soll, sonder nur die Geldforderung.
Kann ich das trotzdem als Unterhaltsvollstreckung machen? Ich kann ja im normal PfÜB wegen Geldforderung keine laufende Forderung eintragen. Ich befürchte nur, dass die Tatsache, dass dort nicht "Trennungsunterhat, Kindesunterhalt o. ä." steht, mir Probleme machen könnte.