übersehene Verrechnungsbestimmung
Verfasst: 19.04.2017, 15:09
Hallo,
ich habe hier eine von vielen Akten eines Mandanten auf dem Tisch, dich mir langsam aber sicher graue Haare bringt!!
Unser Mandant ist Vermieter eines Gewerbeobjekts. Der Mieter (Schuldner) ist seit Jahren immer wieder mal die Miete schuldig geblieben, es ging des öfteren ins gerichtliche Verfahren, Urteil/VU, und sobald ich die ZV eingeleitet habe, hat er seine Schulden gezahlt! So weit - so gut...
Nun ist es unserem Mandanten (Vermieter) zu bunt geworden und hat letztes Jahr zum 31.03.2017 den Mietvertrag gekündigt.
Nun liegt mir die "aktuelle" Akte vor, in welcher für letztes Jahr eine nicht gezahlte Miete gerichtlich geltend gemacht wurde. Nachdem ein VU ergangen ist wurde diesseits die ZV eingeleitet.
Nun rief mich heute ein Mitarbeiter des Schuldners an und empörte sich, dass der der GV vor Ort war um die VA anzuberaumen.
Es stellte sich nun heraus, dass der Schuldner am 03.03. (zugestelltes VU am 02.03.) Zahlung in Höhe der ausgeurteilten Forderung geleistet hat.
In den Betreff der Überweisung hat er ganz unscheinbar und echt überlesbar das Gerichtsaktenzeichen angegeben. Dem Mandanten ist das nicht aufgefallen, so dass er die Zahlung auf die regulär offene Miete für März verbucht hat.
Wenn nun die Zahlung des Schuldners auf die ZV verbucht werden soll/muss/kann, ist/wäre ja im Umkehrschluss immer noch die Mietzahlung für März offen und müsste erneut eingeklagt werden.
Leider habe ich heute den GV nicht mehr erreicht.... die haben ja immer so tolle Sprechzeiten.
Für eure hilfreichen Ratschläge sage ich jetzt schon
ich habe hier eine von vielen Akten eines Mandanten auf dem Tisch, dich mir langsam aber sicher graue Haare bringt!!
Unser Mandant ist Vermieter eines Gewerbeobjekts. Der Mieter (Schuldner) ist seit Jahren immer wieder mal die Miete schuldig geblieben, es ging des öfteren ins gerichtliche Verfahren, Urteil/VU, und sobald ich die ZV eingeleitet habe, hat er seine Schulden gezahlt! So weit - so gut...
Nun ist es unserem Mandanten (Vermieter) zu bunt geworden und hat letztes Jahr zum 31.03.2017 den Mietvertrag gekündigt.
Nun liegt mir die "aktuelle" Akte vor, in welcher für letztes Jahr eine nicht gezahlte Miete gerichtlich geltend gemacht wurde. Nachdem ein VU ergangen ist wurde diesseits die ZV eingeleitet.
Nun rief mich heute ein Mitarbeiter des Schuldners an und empörte sich, dass der der GV vor Ort war um die VA anzuberaumen.
Es stellte sich nun heraus, dass der Schuldner am 03.03. (zugestelltes VU am 02.03.) Zahlung in Höhe der ausgeurteilten Forderung geleistet hat.
In den Betreff der Überweisung hat er ganz unscheinbar und echt überlesbar das Gerichtsaktenzeichen angegeben. Dem Mandanten ist das nicht aufgefallen, so dass er die Zahlung auf die regulär offene Miete für März verbucht hat.
Wenn nun die Zahlung des Schuldners auf die ZV verbucht werden soll/muss/kann, ist/wäre ja im Umkehrschluss immer noch die Mietzahlung für März offen und müsste erneut eingeklagt werden.
Leider habe ich heute den GV nicht mehr erreicht.... die haben ja immer so tolle Sprechzeiten.
Für eure hilfreichen Ratschläge sage ich jetzt schon