Hallo,
wenn ich vorher eine Vollstreckungsandrohung mache und dann einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft geht dann die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung in die Gebühr für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft auf?
Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft
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Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung ist in voller Höhe auf die Gebühr für die nachfolgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme (in deinem Fall Antrag auf Abnahme der VA) anzurechnen.
Unser Anwaltsprogramm (DATEV Phantasy) macht das automatisch, keine Ahnung, ob das bei RA-Micro auch so läuft.
Unser Anwaltsprogramm (DATEV Phantasy) macht das automatisch, keine Ahnung, ob das bei RA-Micro auch so läuft.
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Das glaube ich sofort, so oft, wie wir in der Vergangenheit schon Probleme mit unserem Programm hatten...Anahid hat geschrieben:Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide.