Vollstreckungsandrohung/Abnahme Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Skyline
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#1

19.04.2017, 12:33

Hallo,

wenn ich vorher eine Vollstreckungsandrohung mache und dann einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft geht dann die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung in die Gebühr für den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft auf?
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Anahid
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#2

19.04.2017, 13:00

Ja
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#3

20.04.2017, 10:05

Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung ist in voller Höhe auf die Gebühr für die nachfolgende Zwangsvollstreckungsmaßnahme (in deinem Fall Antrag auf Abnahme der VA) anzurechnen.
Unser Anwaltsprogramm (DATEV Phantasy) macht das automatisch, keine Ahnung, ob das bei RA-Micro auch so läuft.
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#4

20.04.2017, 13:20

Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide. ;)
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#5

21.04.2017, 09:20

Anahid hat geschrieben:Selbstverständlich macht RA-Micro das. Das Programm ist dem von DATEV um Längen voraus. Ich weiß das, ich kenn beide. ;)
Das glaube ich sofort, so oft, wie wir in der Vergangenheit schon Probleme mit unserem Programm hatten...
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