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Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 27.03.2017, 08:53
von Tirli
Hallo zusammen...

Wir haben hier eine ZV Sache, in der wir Drittschuldnerklage beim Arbeitsgericht erhoben haben. Es erging dann Versäumnisurteil. Wir haben dann PfÜB beantragt und das Geld auch eintreiben können.

Jetzt geht es um die Frage, wer die Kosten für die Drittschuldnerklage zu tragen hat.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es ja generell keinen Kostenerstattungsanspruch. Die Kosten für die Drittschuldnerklage sind doch jetzt aber Vollstreckungskosten oder nicht? Beantrage ich dann einen KfA gegen den Schuldner? Und bei welchem Gericht dann?

Vielen Dank im Voraus!

LG Tanja

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 27.03.2017, 09:27
von AliceImWunderland
Die Kosten sind nach § 788 ZPO gegen den Drittschuldner festzusetzen (siehe BGH 20.12.05, VII ZB 57/05).

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 13.12.2017, 11:05
von mra
Hallo zusammen, ich habe mir den BGH Beschluss vom 20.12.2005 bereits durchgelesen, mir ist aber immer noch nicht klar, bei welchem Gericht ich den Festsetzungsantrag nach 788 ZPO stelle (Vollstreckungsgericht?) und gegen wem (Schuldner oder Drittschuldner). In dem BGH Beschluss steht immer ... gegen Schuldner - oder ist hier mit Schuldner der Drittschuldner gemeint??

Vielen Dank!

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 13.12.2017, 11:12
von Anahid
Nach § 788 ZPO kann nur gegen den Schuldner festgesetzt werden.

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 13.12.2017, 11:20
von mra
Anahid hat geschrieben:Nach § 788 ZPO kann nur gegen den Schuldner festgesetzt werden.

Danke Anahid!
und kannst du mir noch bzgl. des Gerichts weiterhelfen? Ich würde hier auf das Vollstreckungsgericht tippen.

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 13.12.2017, 12:03
von AliceImWunderland
Die Kosten sind vom Vollstreckungsgericht festzusetzen.

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 13.12.2017, 22:08
von tiko73
mra hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Nach § 788 ZPO kann nur gegen den Schuldner festgesetzt werden.

Danke Anahid!
und kannst du mir noch bzgl. des Gerichts weiterhelfen? Ich würde hier auf das Vollstreckungsgericht tippen.
Wenn man den § auch mal gelesen hätte, wüsste man, dass in Abs. 2 drin steht, dass das Vollstreckungsgericht festsetzt :roll:

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 28.12.2017, 16:46
von 148
Hallo zusammen,

ich habe hier einen ähnlichen Fall:

Wir haben auch eine Drittschuldnerklage gemacht für unsere Mandantin. Der Drittschuldner hat dann im Termin anerkannt und im Urteil steht, dass der Beklagte (also Drittschuldner) verurteilt wird, der Klägerin (also uns) den Schaden zu ersetzen, welcher dieser durch die Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung entstanden ist.

Wenn ich jetzt einen Antrag nach 788 ZPO mache, dann kann ich ja die Kosten nur gegen den Schuldner festsetzen lassen. Bei dem ist aber derzeit aufgrund unterhaltsberechtigter Kinder nichts zu holen ... Wie komme ich zu meinem Geld oder muss die MAin das bezahlen, bis wir beim Schuldner zu Geld kommen?

Für mich ist das alles etwas unlogisch :)
Vielen Dank!

148

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 28.12.2017, 17:19
von julinda
Dazu kam, meine ich, zuletzt eine Reihe von Rsp. zu raus. Kann nur leider erst nächste Woche nachschauen. Wenn Du bis dahin nicht weiter bist, schreib mich an oder hole den Beitrag nochmal hoch; ich vergesse sowas :oops:

Re: Drittschuldnerklage - Wer trägt die Kosten dafür?

Verfasst: 03.01.2018, 10:53
von Anahid
Der Mandant haftet immer für den Ausgleich Eurer Kosten, ob da nun was vom Schuldner zu holen ist oder nicht. Der Mandant hat Euch mit der Drittschuldnerklage beauftragt und darum auch die Kosten zu tragen. Die wird ja nicht in Eurem Namen durchgeführt.