Falsche Adresse im Vergleich / Rubrumsberichtung??
Verfasst: 22.03.2017, 10:34
Hallo Ihr Lieben!
Wir haben Klage auf Zahlung beim AG Hannover eingereicht, da die gegnerische Firma dort ihren Hauptsitz hat. Im Verfahren ist nunmehr ein Vergleich geschlossen worden, die Gegenseite sollte nun noch einen Betrag X an unseren Mandanten zurückzahlen. Nach zweimaliger Aufforderung ist dieses nicht erfolgt, so dass ich nunmehr die ZV einleiten will. Allerdings fällt mir jetzt auf, dass das Gericht im Rubrum eine andere Adresse der beklagten Firma aufgenommen hat, nämlich die Zweigstelle Stolzenau, dort wo unser Mandant seinerzeit den Vertrag unterschrieben hat. Wie das Gericht darauf kommt, ist mir total schleierhaft. Wie gesagt, im Klagerubrum ist die Adresse in Hannover angegeben worden und im weiteren Schriftverkehr haben weder wir noch die Gegenseite irgendetwas geschrieben, dass diese Adresse nicht korrekt sei. Im Übrigen wäre dann ja auch das Amtsgericht Stolzenau zuständig und nicht Hannover. Nun ist meine Frage, ob ich trotzdem aus dem Vergleich im Hauptsitz in Hannover vollstrecken kann oder, ob ich nun erst noch die Berichtigung des Rubrums beim Gericht beantragen muss. Vielleicht hattet Ihr sowas ja auch schon einmal?! Bin für jede Hilfe dankbar!!!
LG Nadine
Wir haben Klage auf Zahlung beim AG Hannover eingereicht, da die gegnerische Firma dort ihren Hauptsitz hat. Im Verfahren ist nunmehr ein Vergleich geschlossen worden, die Gegenseite sollte nun noch einen Betrag X an unseren Mandanten zurückzahlen. Nach zweimaliger Aufforderung ist dieses nicht erfolgt, so dass ich nunmehr die ZV einleiten will. Allerdings fällt mir jetzt auf, dass das Gericht im Rubrum eine andere Adresse der beklagten Firma aufgenommen hat, nämlich die Zweigstelle Stolzenau, dort wo unser Mandant seinerzeit den Vertrag unterschrieben hat. Wie das Gericht darauf kommt, ist mir total schleierhaft. Wie gesagt, im Klagerubrum ist die Adresse in Hannover angegeben worden und im weiteren Schriftverkehr haben weder wir noch die Gegenseite irgendetwas geschrieben, dass diese Adresse nicht korrekt sei. Im Übrigen wäre dann ja auch das Amtsgericht Stolzenau zuständig und nicht Hannover. Nun ist meine Frage, ob ich trotzdem aus dem Vergleich im Hauptsitz in Hannover vollstrecken kann oder, ob ich nun erst noch die Berichtigung des Rubrums beim Gericht beantragen muss. Vielleicht hattet Ihr sowas ja auch schon einmal?! Bin für jede Hilfe dankbar!!!
LG Nadine