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Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 12:48
von Tinu
Liebe Leute,

wir haben PfÜb beantragt, wurde auch erlassen und Drittschuldner zugestellt.
Drittschuldner teilt mit, dass Konto vorhanden, aber kein Guthaben. Fordert zudem noch Geldempfangsvollmacht an.
Wir Geldempfangsvollmacht geschickt.
Nun verlangt Drittschuldner (eine große Bank) die Kopie des Personalausweises unserer Mandantin!! Begründung:

"Damit wir die Vollmacht anerkennen könnnen, bitten wir um Legitimationsnachweis des Gläubigers (z. B. eine Kopie des Personalausweises)."

Meine Frage: Muss das sein? Reicht nicht der gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Legitimation aus? Wo ist hier die Rechtsgrundlage begründet?

Ich danke euch!
Liebe Grüße

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:02
von Anahid
Würde ich mich weigern. Die Übersendung einer Vollmacht ist vollkommen ausreichend. Ich würde denen mit Klage drohen, wenn das ja wohl vorliegende Guthaben nicht umgehend auf Euer Konto überwiesen wird. Wo kommen wir denn da hin, wenn jetzt plötzlich alle so rumspinnen würden?

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:05
von Tinu
Eben. Ich sitze da voll auf deinem Schoß. Danke dir!!

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:06
von paralegal6
Persos kopieren ist verboten :)

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:22
von Tinu
paralegal6 hat geschrieben:Persos kopieren ist verboten :)
Aha. Echt? Warum und wo steht das? Da bin ich jetzt neugierig.

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:28
von AliceImWunderland
Tinu hat geschrieben:Liebe Leute,

wir haben PfÜb beantragt, wurde auch erlassen und Drittschuldner zugestellt.
Drittschuldner teilt mit, dass Konto vorhanden, aber kein Guthaben. Fordert zudem noch Geldempfangsvollmacht an.
Wir Geldempfangsvollmacht geschickt.
Nun verlangt Drittschuldner (eine große Bank) die Kopie des Personalausweises unserer Mandantin!! Begründung:

"Damit wir die Vollmacht anerkennen könnnen, bitten wir um Legitimationsnachweis des Gläubigers (z. B. eine Kopie des Personalausweises)."

Meine Frage: Muss das sein? Reicht nicht der gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Legitimation aus? Wo ist hier die Rechtsgrundlage begründet?

Ich danke euch!
Liebe Grüße
Das ist ja wohl der Gipfel der Unmöglichkeit! Habe ja schon viele bescheuerte Schreiben von einer Bank bekommen, aber so etwas habe ich noch nie gehört! :schock Man müsste sich echt mal überlegen, ob man sich da nicht bei der Bankenaufsicht beschwert! :motz

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:50
von Pitt
Manche Banken spinnen. Im vergangenen Jahr hat eine Dozentin im ZV-Seminar z. B. mal über einige Praktiken der C-Bank berichtet. Da fasst man sich echt am Kopf.
Ich würde von der Bank verlangen, mir mal die entsprechende Rechtsvorschrift zu präsentieren. § 8 GWG findet in Fällen wie hier keine Anwendung. Es liegt ein Vollstreckungstitel vor, der Bankkunde hat im gesamten Verfahren keine Zweifel an der Identität des Gläubigers geäußert und Ihr habt bereits die Vollmacht vorgelegt. Was kommt als nächstes: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 13:56
von Tinu
Pitt hat geschrieben: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?
Ich finde gerade den Smiley nicht, aber ich schmeiß mich weg vor Lachen.

:thx für eure Tips. Ich werde das jetzt mal an die Bank so telegraphieren. :D

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 14:24
von GVZ-Schickerin
Tinu hat geschrieben:
Pitt hat geschrieben: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?
Ich finde gerade den Smiley nicht, aber ich schmeiß mich weg vor Lachen.

:thx für eure Tips. Ich werde das jetzt mal an die Bank so telegraphieren. :D

Hier ist er

:lolaway :lolaway :lolaway

Re: Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Verfasst: 09.03.2017, 14:51
von skugga
Tinu hat geschrieben:
paralegal6 hat geschrieben:Persos kopieren ist verboten :)
Aha. Echt? Warum und wo steht das? Da bin ich jetzt neugierig.
http://www.personalausweisportal.de/DE/ ... _node.html

Wahrscheinlich wird sich die Bank auf § 8 Abs. 1 S. 3 GwG beziehen wollen. Ob das aber in dem Fall überhaupt greift, wage ich zu bezweifeln.