Drittschuldner fordert Kopie Personalausweis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tinu
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#1

09.03.2017, 12:48

Liebe Leute,

wir haben PfÜb beantragt, wurde auch erlassen und Drittschuldner zugestellt.
Drittschuldner teilt mit, dass Konto vorhanden, aber kein Guthaben. Fordert zudem noch Geldempfangsvollmacht an.
Wir Geldempfangsvollmacht geschickt.
Nun verlangt Drittschuldner (eine große Bank) die Kopie des Personalausweises unserer Mandantin!! Begründung:

"Damit wir die Vollmacht anerkennen könnnen, bitten wir um Legitimationsnachweis des Gläubigers (z. B. eine Kopie des Personalausweises)."

Meine Frage: Muss das sein? Reicht nicht der gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Legitimation aus? Wo ist hier die Rechtsgrundlage begründet?

Ich danke euch!
Liebe Grüße
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Anahid
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#2

09.03.2017, 13:02

Würde ich mich weigern. Die Übersendung einer Vollmacht ist vollkommen ausreichend. Ich würde denen mit Klage drohen, wenn das ja wohl vorliegende Guthaben nicht umgehend auf Euer Konto überwiesen wird. Wo kommen wir denn da hin, wenn jetzt plötzlich alle so rumspinnen würden?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Tinu
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#3

09.03.2017, 13:05

Eben. Ich sitze da voll auf deinem Schoß. Danke dir!!
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paralegal6
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#4

09.03.2017, 13:06

Persos kopieren ist verboten :)
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Tinu
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#5

09.03.2017, 13:22

paralegal6 hat geschrieben:Persos kopieren ist verboten :)
Aha. Echt? Warum und wo steht das? Da bin ich jetzt neugierig.
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AliceImWunderland
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#6

09.03.2017, 13:28

Tinu hat geschrieben:Liebe Leute,

wir haben PfÜb beantragt, wurde auch erlassen und Drittschuldner zugestellt.
Drittschuldner teilt mit, dass Konto vorhanden, aber kein Guthaben. Fordert zudem noch Geldempfangsvollmacht an.
Wir Geldempfangsvollmacht geschickt.
Nun verlangt Drittschuldner (eine große Bank) die Kopie des Personalausweises unserer Mandantin!! Begründung:

"Damit wir die Vollmacht anerkennen könnnen, bitten wir um Legitimationsnachweis des Gläubigers (z. B. eine Kopie des Personalausweises)."

Meine Frage: Muss das sein? Reicht nicht der gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Legitimation aus? Wo ist hier die Rechtsgrundlage begründet?

Ich danke euch!
Liebe Grüße
Das ist ja wohl der Gipfel der Unmöglichkeit! Habe ja schon viele bescheuerte Schreiben von einer Bank bekommen, aber so etwas habe ich noch nie gehört! :schock Man müsste sich echt mal überlegen, ob man sich da nicht bei der Bankenaufsicht beschwert! :motz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#7

09.03.2017, 13:50

Manche Banken spinnen. Im vergangenen Jahr hat eine Dozentin im ZV-Seminar z. B. mal über einige Praktiken der C-Bank berichtet. Da fasst man sich echt am Kopf.
Ich würde von der Bank verlangen, mir mal die entsprechende Rechtsvorschrift zu präsentieren. § 8 GWG findet in Fällen wie hier keine Anwendung. Es liegt ein Vollstreckungstitel vor, der Bankkunde hat im gesamten Verfahren keine Zweifel an der Identität des Gläubigers geäußert und Ihr habt bereits die Vollmacht vorgelegt. Was kommt als nächstes: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?
Tinu
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#8

09.03.2017, 13:56

Pitt hat geschrieben: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?
Ich finde gerade den Smiley nicht, aber ich schmeiß mich weg vor Lachen.

:thx für eure Tips. Ich werde das jetzt mal an die Bank so telegraphieren. :D
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#9

09.03.2017, 14:24

Tinu hat geschrieben:
Pitt hat geschrieben: Ein DNA-Abgleich? Muss der Gläubiger noch einen Abstrich machen?
Ich finde gerade den Smiley nicht, aber ich schmeiß mich weg vor Lachen.

:thx für eure Tips. Ich werde das jetzt mal an die Bank so telegraphieren. :D

Hier ist er

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Liebe Grüße

Sylvia

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#10

09.03.2017, 14:51

Tinu hat geschrieben:
paralegal6 hat geschrieben:Persos kopieren ist verboten :)
Aha. Echt? Warum und wo steht das? Da bin ich jetzt neugierig.
http://www.personalausweisportal.de/DE/ ... _node.html

Wahrscheinlich wird sich die Bank auf § 8 Abs. 1 S. 3 GwG beziehen wollen. Ob das aber in dem Fall überhaupt greift, wage ich zu bezweifeln.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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