Zustellungsgebühr für EAO?
Verfasst: 22.02.2017, 11:12
Liebe Gemeinde,
in letzter Zeit ist mir des Öfteren aufgefallen, dass GVZ dazu übergegangen sind, für die Zustellung der EAO ein Zustellungsentgelt in Höhe von 4,11 Euro zu berechnen. Dachte ja, dass mit dem Reparaturgesetz klar gestellt wurde, dass der Gläubiger für die Zustellung der EAO keine Kosten mehr zu zahlen hat (und dass die Zustellungsentgelte eigentlich mit dazu gehören)?
Oder?
in letzter Zeit ist mir des Öfteren aufgefallen, dass GVZ dazu übergegangen sind, für die Zustellung der EAO ein Zustellungsentgelt in Höhe von 4,11 Euro zu berechnen. Dachte ja, dass mit dem Reparaturgesetz klar gestellt wurde, dass der Gläubiger für die Zustellung der EAO keine Kosten mehr zu zahlen hat (und dass die Zustellungsentgelte eigentlich mit dazu gehören)?
Oder?