ZV aus EAGS-Beschluss - EILT

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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niva
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#1

10.02.2017, 09:19

Ich brauche mal dringend eure Hilfe. ich habe hier einen EAGS-Beschluss und soll schnellmöglich die ZV einleiten.

"Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Wohnung unverzüglich zu verlassen.

Dem Antragsgegner wird untersagt, sich der Antragstellerin bis auf eine Entfernung....zu nähern" usw.

Chefin würde gerne die Wohnung räumen lassen. meinem spontanen Bauchgefühl nach, reicht dafür der erste Satz aber nicht aus, sondern ich befürchte ich muss hier das Ordnungsgeld vollstrecken.

Kann mir da bitte jemand schnell weiterhelfen.
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Anahid
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#2

10.02.2017, 09:55

Ich hab mit einem solchen Beschluss vor gefühlten 100 Jahren einen Ehemann aus der Wohnung geholt. "Räumung" wird nicht vorgenommen. Der AG wird nur vom GV vor die Tür gesetzt. Wie das allerdings nach der ZV-Reform zum handhaben ist, da würde ich mal beim zuständigen GV anrufen.
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niva
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#3

10.02.2017, 10:25

das hilft mir schon weiter. vielen Dank.
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