ZV Unterlassung Hundehaltung
Verfasst: 19.01.2017, 16:50
Jetzt brauche ich doch mal Eure Hilfe. Ich komme irgendwie nicht weiter.
Wir haben ein VU mit dem Tenor "Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, in der von ihnen bewohnten Wohnung (...) ohne Zustimmung der Kläger einen Hund zu halten."
Da die Androhung im Urteil nicht enthalten war, habe ich einen separaten Beschluß besorgt mit dem Tenor: "In Sachen (XY ./. AZ) wird aufgrund der Verpflichtung aus dem vollstreckbaren Urteil des AG (...) nach Anhörung der Schuldnerpartei gem. § 890 Abs. 2 ZPO angeordnet: Zur Erzwingung der im vorerwähnten Titel bezeichneten Unterlassung, nämlich ohne Zustimmung (...) einen Hund zu halten, wird der Schuldnerpartei angedroht für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 sowie ersatzweise Ordnungshaft (...)."
Wir geht es denn jetzt weiter?
Ursprünglich hatte ich mal Antrag nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) gestellt, weil ich da entsprechendes Material recherchiert hatte. Das scheint aber wohl nicht richtig zu sein.
Was muß ich denn jetzt tun? Ich will kein Ordnungsgeld vom Schuldner, und im Gefängnis nützt er mir auch nichts. Wir wollen einfach nur, daß der Hund aus der Wohnung entfernt wird. Oder muß ich jetzt ganz simpel einen normalen ZV-Auftrag mit Antrag auf Wegnahme des Hundes an den Gerichtsvollzieher schicken?
Es wäre total schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!!
Lieben Dank schon mal.
Wir haben ein VU mit dem Tenor "Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, in der von ihnen bewohnten Wohnung (...) ohne Zustimmung der Kläger einen Hund zu halten."
Da die Androhung im Urteil nicht enthalten war, habe ich einen separaten Beschluß besorgt mit dem Tenor: "In Sachen (XY ./. AZ) wird aufgrund der Verpflichtung aus dem vollstreckbaren Urteil des AG (...) nach Anhörung der Schuldnerpartei gem. § 890 Abs. 2 ZPO angeordnet: Zur Erzwingung der im vorerwähnten Titel bezeichneten Unterlassung, nämlich ohne Zustimmung (...) einen Hund zu halten, wird der Schuldnerpartei angedroht für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,00 sowie ersatzweise Ordnungshaft (...)."
Wir geht es denn jetzt weiter?
Ursprünglich hatte ich mal Antrag nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) gestellt, weil ich da entsprechendes Material recherchiert hatte. Das scheint aber wohl nicht richtig zu sein.
Was muß ich denn jetzt tun? Ich will kein Ordnungsgeld vom Schuldner, und im Gefängnis nützt er mir auch nichts. Wir wollen einfach nur, daß der Hund aus der Wohnung entfernt wird. Oder muß ich jetzt ganz simpel einen normalen ZV-Auftrag mit Antrag auf Wegnahme des Hundes an den Gerichtsvollzieher schicken?
Es wäre total schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!!
Lieben Dank schon mal.