Adora Belle hat geschrieben:(...) Ich finde es albern, wenn Kollegen jetzt tatsächlich daraus ein allgemeines Mitwirkungsverbot konstruieren. (...)
Albern? Meine Entscheidung, wie ich mich aufgrund des Urteils gegenüber Mandanten und Kollegen verhalte, soll mich vor Haftungsfragen und Beschwerden bei der Anwaltskammer bewahren. Wenn das für Dich albern ist, OK...
Ich sehe das wie Menebröcker (NJW-aktuell 25/2014, 14) der mM nach zu Recht darauf hinweist, dass Anwälte nicht unter dem Deckmantel der Kollegialität zu Handlungen verpflichtet werden sollten, die sich zu Gunsten des Gegners und zu Lasten des eigenen Mandanten auswirken.
Da seit Jahren die Anzahl der Beschwerden von Mandanten über den Rechtsanwalt bei der Kammer zunehmen, gerade in den letzten Jahren, bin ich lieber albern als am Ende der angea...
Gruß MG