PKH-Gebühren pfändbar????
Verfasst: 19.01.2017, 10:46
Hallo Ihr Lieben.
Ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Habe von meinem Chef eine Akte hingelegt bekommen, in der wir (Kläger) einen Vergleich erwirken konnten.
Der Beklagtenseitevertreter hat nunmehr beim Amtsgericht die Kostenfestsetzung seiner Gebühren (PKH) beantragt
Ich soll jetzt überprüfen, ob wir nunmehr diese Kosten bei der LJK pfänden können.
Ich konnte leider hierzu nichts finden!
Bin für jede Antwort dankbar
Ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Habe von meinem Chef eine Akte hingelegt bekommen, in der wir (Kläger) einen Vergleich erwirken konnten.
Der Beklagtenseitevertreter hat nunmehr beim Amtsgericht die Kostenfestsetzung seiner Gebühren (PKH) beantragt
Ich soll jetzt überprüfen, ob wir nunmehr diese Kosten bei der LJK pfänden können.
Ich konnte leider hierzu nichts finden!
Bin für jede Antwort dankbar