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Mietzins Ferienwohnung über Vermittler pfänden

Verfasst: 11.01.2017, 15:42
von Betti78
Schuldner bietet Ferienwohnung über einen Vermittler online an. Auf der Objektbeschreibung steht, dass bei dem Objekt der Miet- bzw. Reisepreis an den Vermieter geleistet wird, der wiederum die Zahlung mit dem Anbieter (Schuldner) reguliert.

Ich würde den Pfüb so formulieren:

unter Anspruch G:

gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vermittlungsvertrag betr. der im 1. und 2. Obergeschoss belegene Ferienwohnung in ______, eingestellt unter der Objekt-Nr. xyz123.
Insbesondere werden gepfändet: Der Anspruch
> auf Zahlung von rückständiger, fälliger und künftig fällig werdender Miete

Könnt Ihr bitte einmal prüfen, ob da noch was hinzuzufügen ist? Vielen Dank im Voraus.

Re: Mietzins Ferienwohnung über Vermittler pfänden

Verfasst: 12.01.2017, 08:49
von AliceImWunderland
Betti78 hat geschrieben:Schuldner bietet Ferienwohnung über einen Vermittler online an. Auf der Objektbeschreibung steht, dass bei dem Objekt der Miet- bzw. Reisepreis an den Vermieter geleistet wird, der wiederum die Zahlung mit dem Anbieter (Schuldner) reguliert. Ich finde den Sachverhalt etwas verwirrend. Wenn der Mietzins direkt an den Vermieter zu zahlen ist (wie du schreibst ist dieser auch der Schuldner), dann kannst du auch nicht beim Vermittler pfänden.

Ich würde den Pfüb so formulieren:

unter Anspruch G:

gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner aus dem zwischen ihnen geschlossenen Vermittlungsvertrag betr. der im 1. und 2. Obergeschoss belegene Ferienwohnung in ______, eingestellt unter der Objekt-Nr. xyz123.
Insbesondere werden gepfändet: Der Anspruch
> auf Zahlung von rückständiger, fälliger und künftig fällig werdender Miete
Ungeachtet meiner vorherigen Anmerkung im Bezug auf Vermieter und Vermittler würde ich hier nicht explizit die Objekt-Nr. des Internetinserats angeben, sondern nur die Lage und die Adresse der Wohnungen. Denn wenn der Schuldner oder Drittschuldner das Objekt erneut inserieren, bekommt dieses Inserat womöglich eine andere Objekt-Nummer im Vermittlungsportal. Dann ist meiner Meinung nach der Pfüb hinfällig.

Besser ist es vielleicht noch, gar keine Angaben zum Objekt zu machen, sondern wie bei einer Kontofändung die Pfändung auf alle Ferienwohnungen, die der Schuldner über den Drittschuldner vermittelt auszudehnen.


Könnt Ihr bitte einmal prüfen, ob da noch was hinzuzufügen ist? Vielen Dank im Voraus.

Re: Mietzins Ferienwohnung über Vermittler pfänden

Verfasst: 12.01.2017, 09:17
von Betti78
:oops: Da hast Du natürlich recht. Die Zahlung wird an den Vermittler geleistet und der dann mit dem Vermieter abrechnet. :patsch

Deine Verbesserungsvorschläge werde ich gleich übernehmen.

:thx