Krankengeld pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JusyD
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#1

09.01.2017, 10:30

Hallo zusammen,

hat schon jemand gute Erfahrung mit Pfändung des Krankengeldes gemacht?

Unser Schuldner erhält 3.000 €/mtl. Krankengeld. Er lebt mit seiner Ehefrau zusammen, die kein eigenes Einkommen hat. Das gemeinsame Kind ist 2 Jahre alt, Kindergeld von 190,00 € kommt hinzu. Das heißt, die 3 leben von insgesamt 3.190,00 €.
Der Schuldner gab an, von dem o. g. Betrag 1.362,00 € an Krankenversicherung für alle 3 Personen sowie 850,00 € Miete zahlen zu müssen. Dies spielt in der Pfändung doch eigentlich keine Rolle, oder?

Kann mir bitte jemand sagen, ob ich hier Erfolg haben könnte? Vielen Dank 8)

LG JusyD
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Anahid
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#2

09.01.2017, 10:51

Die Berechnung, ob ein pfändbarer Betrag besteht, richtet sich nach dem Nettolohn. Da die Krankenversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen werden, was bei Krankengeld nicht so ist, hat der Schuldner kein Einkommen von 3.000,00 €, sondern - nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge - ein Einkommen von 1.638,00 €. Er ist zwei Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, also bleibt kein pfändbares Einkommen. Ich sehe hier ehrlich gesagt keine Chancen.
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JusyD
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#3

09.01.2017, 11:16

Danke für Deine Antwort :-)
Sind 1.362,00 € nicht etwas zu viel für den Krankenversicherungsbeitrag ? Alleine für seine Ehefrau soll er ca. 707 €/mtl. zahlen....
Mir erscheint der Betrag für die Krankenversicherung viel zu hoch...

Könnte ich vielleicht den Gerichtsvollzieher anschreiben und um Vorlage von Belegen bitten?

DANKE und LG JusyD
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#4

09.01.2017, 11:33

Naja.....für mich zahlen wir monatlich auch über 1.000 € an die Krankenversicherung. Mir kommt das also für 3 Personen ehrlich gesagt nicht für zu hoch vor. Und nein, ich denke nicht, dass Du einen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen hast. Dafür wurde es ja wohl an Eides statt in der Vermögensauskunft versichert.
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#5

09.01.2017, 11:35

OK danke :)
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#6

09.01.2017, 11:48

Zu dem verbliebenen Nettoeinkommen von 1.638,00 € (3.000 € - 1.362,00 € Versicherung) habe ich ja noch das Kindergeld von 190,00 € hinzugerechnet, sodass sich ein Betrag von 1.862,00 € ergibt.
Laut RA-Micro Pfändungstabelle ergibt sich hieraus (bei 2 unterhaltspflichtigen Personen) ein pfändbarer Betrag von 62,72 €. Kann das sein, oder habe ich etwas falsch gemacht?

DANKE
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#7

09.01.2017, 12:42

Kindergeld zählt nicht in das Einkommen des Schuldners. Kindergeld ist ein Einkommen des Kindes.
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#8

09.01.2017, 12:53

danke
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