Verjährung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
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#21

30.11.2017, 19:23

Hallo,

Du meldest Deine Forderung in vollem Umfange an, weil wie schon gesagt, eine Forderung ist erst verjährt, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt. So läuft es auch bei der Forderungsanmeldung. Die wird vom Insolvenzverwalter/in bzw. dessen Mitarbeiter/rin geprüft. Wenn dann was verjährt sein sollte bestreitet er das und stellt eben nur das nicht verjährte fest.

Du kannst natürlich au gleich die Forderung richtig anmelden, aber ich würde alles volle Kanonne machen. Das zu prüfen und die Einrede zu erheben ist die Aufgabe von ihm.

LG:-)
BlackWoman

#22

01.12.2017, 08:09

Ja ok dann mach ich das so. Vielen lieben Dank. :knutsch
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