KfA Atrag auf Zwangsgeld (Gegenstandswert)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jesmey
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#1

22.12.2016, 10:15

Brauche bitte Hilfe bei einem Kostenfestsezungsatrag hinsichtlich Antrag auf Zwangsgeld.
Hierbei ging es im Eilverfahren gegen das Jobcenter. Es erging vor dem Sozialgericht der Beschluss, dass das Jobcenter für einen Zeitraum vom 03.06-03.12, jedoch längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII in gesetzlicher Höhe auszuzahlen hat.

Da das Jobcenter auch unter Fristsetzung nicht zahlte haben wir einen Antrag auf Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 € gestellt. Das Jobcenter zahlte, es erging kein Beschluss. Das Jobcenter trägt die notwendigen und angemessen Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

So, jetzt wollte ich die Zwangsvollstreckungsgebühr 3309 ansetzen. Stehe aber total auf dem Schlauch welchen Gegenstandswert ich nehmen soll. :kopfkratz
Hühnerhaufen
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#2

22.12.2016, 10:32

Ich hatte letztes einen gleichgelargten Fall und habe Streitwertfestsetzung beantragt. Der Streitwert wird m. E. nämlich nicht nach der Höhe des Zwangsgeldes bemessen. Das Gericht hatte in unserem Verfahren auch einen anderen Streitwert festgesetzt.

Gruß
Hühnerhaufen
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