Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Purzelbaum
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#1

16.12.2016, 09:31

Hallo ihr Lieben,

meine Kollegin und ich machen zur Zeit die Vertretung der ZV und sind auf folgendes Problem gestoßen:

im VB ist uns aufgefallen, dass bei der HF ein falscher Zinsbeginn angegeben wurde. Nach Durchsicht der Akte wurde dieser Fehler schon bei der Aktenanlage falsch eingegeben. Können wir den Zinsbeginn irgendwie noch ändern lassen oder was kann man machen?

Vielen Dank und liebe Grüße
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AliceImWunderland
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#2

16.12.2016, 09:35

Meiner Meinung nach kann man nichts mehr machen. Zumindest nicht mehr in diesem VB. Höchstens einen neuen MB über die nicht geltend gemachten Zinsen beantragen, sofern eurer Mandant durch die falsche Angabe des Zinsbeginnst belastet ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Laska
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#3

16.12.2016, 17:43

Ich sehe das genauso wie Alice, sofern der MB hinsichtlich des Zinsbeginns so beantragt wurde. ;)
Liebe Grüße

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