Muster Teilungsversteigerungsantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#41

11.08.2007, 22:03

keine öffentliche hand - wusste es nicht besser, aber nun bin ich auch verwundert. Unwahrscheinlich, dass ich das mit dem Kostenvorschuss nicht bemerkt habe... Nichts läuft nicht durch meine Hände in der Kanzlei... ich schau aber am Montag noch mal nach.. ;)
Suse
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#42

16.07.2008, 16:51

Ortrun hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass Du den PfÜ schon hast, also der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft, auf Aufteilung des Verwertungserlöses und Auszahlung des anteiligen Erlöse und auf Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft bereits gepfändet ist.
Hat jemand ein Muster für mich für diesen PfÜ?
LG, Ela
Suse
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#43

17.07.2008, 08:09

:schieb
LG, Ela
Jupp03/11

#44

17.07.2008, 09:30

die Forderung des Schuldners auf

a)
Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen, die hinsichtlich des Eigentums an der Parzelle Gemarkung ________ Flur __ Flurstück ____, eingetragen im Grundbuch von ___________ Blatt _________ besteht

b)
Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilen entsprechenden Teilung des Erlöses

c)
Auszahlung (Auskehrung) des außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses.

an den Drittschuldner:


einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
Suse
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#45

17.07.2008, 10:01

Danke Jupp! Du bist ein Schatz!
LG, Ela
Suse
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#46

03.12.2008, 12:22

Da bin ich mal wieder.

Ich habe inzwischen den Pfüb, mit dem ich den Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft etc. gepfändet habe. Allerdings fehlt mir hier nach wie vor die Drittschuldnererklärung des Miteigentümers. Und nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Brauch ich die Drittschuldnerauskunft?
2. Wenn ja, wofür?
3. Als nächstes muss ich ja den Antrag auf Teilungsversteigerung stellen gem. § 180 ZVG. Richtig?
4. Organ? Vollstreckungsgericht?
5. Welche Unterlagen muss ich beifügen?

Sorry für die Fragen, aber irgendwie habe ich keine Ahnung was ich hier tue.
LG, Ela
Jupp03/11

#47

03.12.2008, 16:09

Ich würde zunächst, um absolut sicher zu gehen, die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch beantragen. Kannst wie folgt an das GBA schreiben:

in vorbezeichneter Angelegenheit überreichen wir Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts _________ vom _________, Az.: _________, die Zwangsvollstreckungs-
unterlagen, insbesondere die Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbe-
schlusses mit Zustellungsnachweisen, und beantragen in versicherter Vollmacht unserer Mandantin, Firma _______________________, folgende Grundbucheintragung in _____ Blatt ____ vorzunehmen:

die Eintragung der Pfändung des Miterbenanteils des Schuldners, Herrn _________, geb. am _________, in Abt. II des Grundbuchs mit folgender Eintragungsformel:

Der Miterbenanteil des Schuldners ___________, geb. am __________, an dem ungeteilten Nachlass des am _________ verstorbenen _________ ist gepfändet für die Firma __________________________________.

Wir verweisen insoweit auf den beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
der von dem dortigen Gericht am _____________ unter dem Az.: ____________ erlassen wurde. Die Zustellungsurkunden sind mit dem Pfändungsbeschluss verbunden.

Wir bitten nach Vollzug des vorstehenden Antrages um Erteilung eines unbegl. Grundbuchauszuges. Für die dort entstehenden Gerichtskosten -Eintragung der Pfändung- übernehmen wir die persönliche Bürgschaft und bitten darum, die
Eintragungen von der Zahlung der Kosten nicht abhängig zu machen. Diese Kosten sollen gegen uns zum Soll gestellt werden.

Wir überreichen aktuelle Forderungsaufstellung und Abschrift dieses Schreibens für die einzelnen Erben.


Mit freundlichen Grüßen



Rechtsanwalt
Suse
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#48

03.12.2008, 16:12

Gut, danke. Dann mach ich erstmal das. Und wenn ich die Eintragungsmitteilung habe, dann den Antrag nach 180 ZVG stellen?
LG, Ela
Jupp03/11

#49

03.12.2008, 16:14

Wenn keine zu hohen Vorlasten da sind. Aber dazu später mehr.
Suse
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#50

03.12.2008, 16:57

Ok, dann melde ich mich, wenn ich den Grundbuchauszug samt Eintragung vorliegen habe?
LG, Ela
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