Vollstreckungsbescheide über 10 Jahre alt - Verwirkung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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karibikblume
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#1

13.12.2016, 10:19

Ich habe hier eine Akte auf den Tisch gelegt bekommen. Die GEMA hat mehrere Vollstreckungsbescheide in den Jahren 2001 bis 2003 gegen unseren Mandanten erwirkt. Seitdem wurde keine dieser Forderungen eingetrieben, angemahnt oder sonstiges. Nun wird der Anspruch seitens des RA der Gegenseite angemahnt und Zinsen seit 1999 geltend gemacht. Die Zinsen dürften meines Erachtens auf jeden Fall verwirkt sein, da diese nur 3 Jahre gelten, sollte keine verjährungshemmende Maßnahme eingeleitet werden, sehe ich das richtig?
Nun war ich im Oktober auch auf einem Seminar, bei dem die Verwirkung angesprochen wurde. Leider wurde das aber nur im Seminar durchgenommen, in den Unterlagen steht dazu nichts. In diesem Seminar wurde grundsätzlich gesagt, dass Titel schon nach 3 Jahren verwirkt sein können. Auf jeden Fall aber nach ca. 10 Jahren (ungefähr) die Verwirkung geprüft werden kann.
Jetzt habe ich die Schreiben des RA hier liegen und mein Chef meinte, ich solle das mal prüfen bezüglich der Verwirkung. Ich weiß, dass gemäß BGH allein der Zeitfaktor nicht ausreicht. Da es sich hier um die GEMA handelt stellt sich die Frage, ob wir eine Verwirkung hier durchsetzen können. Leider findet man dazu recht wenig im Internet.
Hat einer schonmal Erfahrung damit gemacht?
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Adora Belle
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#2

13.12.2016, 10:29

Verwirkung braucht neben dem Zeitmoment immer auch das Umstandsmoment. Guck am besten mal in einen Kommentar, statt ins Internet. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hält die Rechtsprechung 10 Jahre für zu kurz, trotz fehlender Vollstreckung. Du bist allerdings bei 15 bzw. 13 Jahren. Ich würds versuchen. Die Zinsen sind zum Großteil verjährt (nicht verwirkt).
karibikblume
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#3

13.12.2016, 10:55

Ok, ich schau mal ob ich etwas finde.
Und bezüglich den Zinsen, es wurde seit Erlass des VBs nichts unternommen. Sind nun alle Zinsen verjährt? :oops: Entschuldigt, ich hatte bisher noch nie den Fall, dass man so lange mit einer Vollstreckung wartet. Welche Zinsen kann sie nun geltend machen? Erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Forderung jetzt nochmal geltend macht, bzw. anmahnt?

Edit: Ah habs grad gefunden.
Geiselmann
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#4

13.12.2016, 18:16

Verwirkung
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -

S.Geiselmann
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#5

25.01.2017, 15:10

Ich hoffe hier liest noch jemand rein :D

Es geht um den obigen Fall. Ich habe nun alle VBs und Forderungsaufstellungen vorliegen. Jetzt bin ich etwas verwirrt wegen den Zinsen. Die werden aus jedem Titel, welche teilweise von 1999 sind, bis zum heutigen Datum gefordert. Aus der Forderungsaufstellung ergibt sich, dass seit dem VB allerdings auch teilweise nichts mehr unternommen wurde. Die Zinsen wären somit verjährt, oder? Und ab wann kann die Gläubigerseite nun Zinsen geltend machen? Ab 2013 (da Oktober 2016 die Beträge wieder per Anwaltsschreiben angemahnt wurden)?
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#6

25.01.2017, 16:05

Der Gläubiger kann die Zinsen natürlich versuchen geltend zu machen, die Einrede der Verjährung muss schon der Schuldner erheben. Wir machen auch verjährte Zinsen mit geltend, solange sich der Schuldner hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Verjährt sind alle Zinsansprüche bis einschließlich 31.12.2013.
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paralegal6
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#7

26.01.2017, 07:00

Einrede der Verjährung auf Zinsen, bei der Hauptforderung sehe ich wenig Chancen da ein Titel vorliegt
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karibikblume
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#8

26.01.2017, 08:56

@paralegal6: Wirklich? Klar, die titulierten Zinsen, welche schon angefallen sind, sind meiner Meinung nach angefallen. Aber Zinsen, welche für die Zukunft gelten, sind doch verjährt, oder nicht? Im VB steht z. B. :

Hinzu kommen laufende Zinsen 8 % Jahreszinsen aus X € seit dem 01.12.2000

Diese unterliegen doch der 3-jährigen Verjährungsfrist, oder irre ich mich da?
Sonnenkind
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#9

26.01.2017, 09:00

Du irrst nicht.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#10

26.01.2017, 09:05

Ok, also schreibe ich der gegnerischen Anwältin jetzt einfach, dass wir im Namen des Schuldners die Einrede der Verjährung bezüglich der Zinsen erheben und sie uns eine neue Forderungsaufstellung schicken soll? Es wurde bis dato noch keine Vollstreckung eingeleitet.
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