Vollstreckung Samstags ohne Beschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mephista1204
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#1

03.11.2016, 10:15

Hallo,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. :oops:

Ich habe hier einen Fall und komme gerade nicht weiter. Es geht um einen Verhaftungsauftrag. Um nicht lange auszuschweifen hier kurz meine Frage.

Der Gerichtsvollzieher meinte gerade zu mir, dass er den Schuldner bereits kennt und dass er hier auch bereit wäre an einem Samstag diesen aufzusuchen. Das würde dann die doppelte Gebühr kosten, aber es wäre kein Beschluss notwendig. :kopfkratz Das ist mir neu. Hat das hier schon einmal jemand gehabt? Leider habe ich im Netz nichts dazu gefunden. Nur alles mit Beschluss an Sonn- und Feiertagen. Aber ein Samstag gehört da meines Wissens nicht dazu. Geht das wirklich so einfach?

Vielleicht kann hier jemand meinen Knoten im Gehirn lösen.

Vielen lieben Dank schonmal.
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Anahid
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#2

03.11.2016, 10:44

Sicher geht das. Wie Du selbst schreibst: Ausnahme ist der Beschluss für die Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen. Dazu gehört der Samstag aber nicht, der ein normaler Werktag ist. Nur nicht für den GV, der in der Regel, so wie wir, Montags bis Freitags arbeitet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
mephista1204
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#3

03.11.2016, 10:45

Danke Dir für die schnelle Antwort.

Ich hatte den Fall noch nicht und auch noch nie davon gehört.

Aber wenn das geht ist das ja nicht schlecht.
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