Zwangssicherungshypothek eintragen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mondschein
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#1

31.10.2016, 12:16

Hallo, stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. :kopfkratz

Wie lasse ich eine Zwangssicherungshypothek im Grundbucheintragen?

Gibt es ein Formular oder muss ich den Antrag bei Gericht selbst formulieren?

Danke für eure Antworten?

LG Mondschein
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#2

31.10.2016, 13:01

diesen Antrag dürfen wir noch selbst formulieren.
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#3

31.10.2016, 17:28

Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek
Grundbuch von …, Blatt …

Eigentümer: …

In der Vollstreckungssache

x
- Gläubiger -

Bevollmächtigter: RA ..

gegen

y
- Schuldner -


beantrage ich namens und im Auftrag des Gläubigers die Eintragung einer

Zwangshypothek

auf dem Grundbesitz des Schuldners in …, eingetragen im

Grundbuch von … Blatt …

zugunsten des Gläubigers wegen der sich aus den beigefügten Vollstreckungsunterlagen ergebenden Forderung in Höhe von

… € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem … auf … €.

Die Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

1. Hauptforderung gem. Vollstreckungsbescheid vom … ... €

2. Kosten…. (usw. …)

Titel und Vollstreckungsunterlagen erbitte ich nach Erledigung zurück.

Die Kosten dieses Antrages berechne ich wie folgt:

Gegenstandwert: … €
0,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG … €
Entgelte für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG … €
19 % USt. gem. Nr. 7008 VV RVG … €
Summe … €



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#4

03.11.2016, 09:24

Danke für eure Antworten. :thx

Werde ich gleich fertig machen, mal schauen, was Chef dazu sagt.
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#5

03.11.2016, 09:33

icerose hat geschrieben:diesen Antrag dürfen wir noch selbst formulieren.
RA-Micro hat dafür so schöne Vorlagen unter "ZV-Sonstige", warum die Themenstarterin da nicht mal nachschaut, wo sie doch als Software genau die angegeben hat :kopfkratz
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#6

03.11.2016, 09:58

mein Kommentar bezog sich eher auf den Formularwahn :lol:
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#7

03.11.2016, 10:21

Und ich wollte damit sagen, daß wenn man es nicht selber formulieren kann, sollte man seine Software mal studieren :lol:
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#8

03.11.2016, 12:02

Ich hatte das Muster ungefragt hier eingestellt.

Nun hat die Themenstarterin bestenfalls zwei Varianten ;)
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#9

03.11.2016, 12:17

Hast Recht, Soenny. Ich hab als erstes geschaut, was die Software alles hat :oops: und was mir nicht gefällt, da hinterleg ich meine eigenen Texte. :lol:
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#10

21.03.2017, 14:01

Hallo zusammen,

die Zwangshypothek ist nun eingetragen und auf dem Vollstreckungsbescheid vermerkt. Was nun? Kann mir nicht helfen :nachdenk
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