Pfändung körpl. Sachen + Auskünfte Dritter ohne VA möglich?
Verfasst: 23.10.2016, 13:12
Moin in die Runde.
Ich hoffe ich habe die Antwort auf meine Frage hier im Forum nicht überlesen, falls doch, genügt mir auch der Link zum Post
Hauptforderung € 1.500,00
Also, ich möchte via Vollstreckungsauftrag NUR
- die Pfändung körperlicher Sachen (Schuldner handelt mit Oldtimern) und
- Einholung von Drittauskünften (Bundeszentralamt für Steuern, da ich seine Bankverbindung für nen Konto PfÜB haben will)
beantragen.
1. Gibt es irgendeine Möglichkeit die gütliche Erledigung und/oder die Abnahme der VA (ich halte nicht besonders viel davon, da einfach zu häufig gelogen wird...) auszuschließen?
2. Wenn ich bei den zwei vorgenannten Bereichen (E = gütliche Erledigung und G = Abnahme VA) nichts ankreuze, sondern nur F = keine Zahlungsvereinbarung und K = Pfändung körperlicher Sachen und M= Einholung von Einkünften Dritter, klappt das dann? Ich verstehe das x bei F so, dass ich die gütliche Erledigung, im Sinne von Ratenzahlung ausschließe, d.h. der Schuldner könnte sich nur durch die vollständige Begleichung der Forderung in einem Betrag "befreien". Richtig?
3. Kann ich die gütliche Erledigung und die Abnahme der VA bei N = Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge, dort unter N5 (sonstige Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge) ausschließen?
4. Wie viel Sinn macht der Antrag M3 = Ermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten?
5. Extra Frage: Wie stelle ich es an gleichzeitig mit nur einem Titel (VB) einen "Vollstreckungsauftrag an den GVZ" und einen "PfÜB wegen Ansprüchen gg. Bank, ... Sonstige (FA)" beantragen zu können? Oder warte ich damit besser bis ich eine Bankverbindung habe? Hinweis: der Schuldner ist selbständig und da würde ich gern schon jetzt Druck über das FA ausüben.
Wie immer bin ich für Hinweise & Tipps dankbar
Ahoi,
Vanhitomi
Ich hoffe ich habe die Antwort auf meine Frage hier im Forum nicht überlesen, falls doch, genügt mir auch der Link zum Post
Hauptforderung € 1.500,00
Also, ich möchte via Vollstreckungsauftrag NUR
- die Pfändung körperlicher Sachen (Schuldner handelt mit Oldtimern) und
- Einholung von Drittauskünften (Bundeszentralamt für Steuern, da ich seine Bankverbindung für nen Konto PfÜB haben will)
beantragen.
1. Gibt es irgendeine Möglichkeit die gütliche Erledigung und/oder die Abnahme der VA (ich halte nicht besonders viel davon, da einfach zu häufig gelogen wird...) auszuschließen?
2. Wenn ich bei den zwei vorgenannten Bereichen (E = gütliche Erledigung und G = Abnahme VA) nichts ankreuze, sondern nur F = keine Zahlungsvereinbarung und K = Pfändung körperlicher Sachen und M= Einholung von Einkünften Dritter, klappt das dann? Ich verstehe das x bei F so, dass ich die gütliche Erledigung, im Sinne von Ratenzahlung ausschließe, d.h. der Schuldner könnte sich nur durch die vollständige Begleichung der Forderung in einem Betrag "befreien". Richtig?
3. Kann ich die gütliche Erledigung und die Abnahme der VA bei N = Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge, dort unter N5 (sonstige Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge) ausschließen?
4. Wie viel Sinn macht der Antrag M3 = Ermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten?
5. Extra Frage: Wie stelle ich es an gleichzeitig mit nur einem Titel (VB) einen "Vollstreckungsauftrag an den GVZ" und einen "PfÜB wegen Ansprüchen gg. Bank, ... Sonstige (FA)" beantragen zu können? Oder warte ich damit besser bis ich eine Bankverbindung habe? Hinweis: der Schuldner ist selbständig und da würde ich gern schon jetzt Druck über das FA ausüben.
Wie immer bin ich für Hinweise & Tipps dankbar
Ahoi,
Vanhitomi