Hallo zusammen,
ich hatte folgende Konstellation noch nicht bearbeitet, bin etwas unsicher und überfordert, brauche mal euren Rat bzw Bestätigung meiner Idee zur Vorgehensweise.
Mir liegt ein Beschluss über Wohnungszuweisung zugunsten unserer Mandantin mit sofortiger Wirksamkeit vor. Lt. Geschäftstelle wurde Beschluss dem Gegneranwalt bereits zugestellt, hab da eben noch nachgefragt. Es ist eine Entscheidung in der Hauptsache nach Termin, also keine einstweilige Anordnung. Der Ablauf bei einstweiligen Verfahren ist mir geläufig, aber diesen Fall, wo eine Hauptsache durch beschluss entschieden wird, hatte ich noch nicht. Sonst endete das ganze eher mit Vergleichen.
Meine Frage ist jetzt der praktische Ablauf, um den Gegner aus der Wohnung und unsere Mandantin in die Wohnung zu bekommen.
Theoretisch könnte ich soch sofort den GV beauftragen, da die sofortige Wirksamkeit angeordnet worden ist, ohne Ablauf der Rechtsmittelfrist abzuwarten, stimmt das? Weiterer Zustellung bedarf es doch nicht, oder?
Oder muss ich zunächst auffordern, die Wohnung zu räumen, und dann erst vollstrecken?
Danke schon mal
Beschluss Wohnungzusweisung mit sofortiger Wirksamkeit
- niva
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genau. sofortige Wirksamkeit ist ja nur das FamFG-Wort für vorläufige Vollstreckbarkeit.E_S hat geschrieben:Theoretisch könnte ich soch sofort den GV beauftragen, da die sofortige Wirksamkeit angeordnet worden ist, ohne Ablauf der Rechtsmittelfrist abzuwarten, stimmt das?
Titel, Klausel, Zustellung gilt nach wie vor. die Ausnahme hast du ja nur bei einer EA.E_S hat geschrieben:Weiterer Zustellung bedarf es doch nicht, oder?
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Hallo niva,
danke erstmal, aber du verwirrst mich jetzt ein wenig.
Was meinst du jetzt genau mit, dass Titel, Klausel Zustellung gilt nach wie vor?
Muss ich also doch noch was veranlassen, bevor ich den GV jetzt in meinem Fall hier beauftrage?
danke erstmal, aber du verwirrst mich jetzt ein wenig.
Was meinst du jetzt genau mit, dass Titel, Klausel Zustellung gilt nach wie vor?
Muss ich also doch noch was veranlassen, bevor ich den GV jetzt in meinem Fall hier beauftrage?