Abrechnung ZV/VA
Verfasst: 28.09.2016, 14:40
Hallo,
meine Kollegin hat einen ZV/VA-Auftrag gestellt und angekreuzt: X nach den §§ 802, 807 ZPO, (nach vorherigem Pfändungsversuch), sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, X beantrage ich, das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§802c, 802 f ZPO einzuleiten.
Kosten hat sie berechnet 3309 für ZV-Auftrag und 3309 für VA Vermögensauskunft. GV setzt Schuldner Frist zur Zahlung und beanraumt EV-Termin. Man einigt sich auf eine Ratenzahlung Schuldner zahlt 1.000,00 €, Mandant einverstanden. Jetzt kann ich doch nur die 3309 für den Antrag Vermögensauskunft berechnen oder auch die Kosten für ZV-Auftrag ?. Diesen hat er ja eigentlich nicht durchgeführt oder?
Hiiiillfe
meine Kollegin hat einen ZV/VA-Auftrag gestellt und angekreuzt: X nach den §§ 802, 807 ZPO, (nach vorherigem Pfändungsversuch), sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, X beantrage ich, das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§802c, 802 f ZPO einzuleiten.
Kosten hat sie berechnet 3309 für ZV-Auftrag und 3309 für VA Vermögensauskunft. GV setzt Schuldner Frist zur Zahlung und beanraumt EV-Termin. Man einigt sich auf eine Ratenzahlung Schuldner zahlt 1.000,00 €, Mandant einverstanden. Jetzt kann ich doch nur die 3309 für den Antrag Vermögensauskunft berechnen oder auch die Kosten für ZV-Auftrag ?. Diesen hat er ja eigentlich nicht durchgeführt oder?
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