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Re: Einholung Drittauskünfte

Verfasst: 28.09.2016, 09:53
von sandrasahra
Hmm, ich kreuze immer L3 mit an. Meiner Meinung nach holt ja der GV dann nur die Auskunft ein, wenn der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist...?!

Re: Einholung Drittauskünfte

Verfasst: 28.09.2016, 10:47
von AliceImWunderland
L 3 hat nichts mit Drittauskünften zu tun..... :bahnhof

Re: Einholung Drittauskünfte

Verfasst: 28.09.2016, 12:25
von janire-3003
Danke Dir AliceImWunderland...

ich werde dann mal einen Neuversuch starten ohne M4-Hacken!!! ;)... U.a. ist hinzugekommen, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist... Demnach erhält der Gerichtsvollzieher von mir zusätzlich den Auftrag, die aktuelle Anschrift ausfindig zu machen....

Re: Einholung Drittauskünfte

Verfasst: 25.04.2017, 15:38
von tinanchen88
Hallo.
Kann ich die Drittauskünfte jetzt nur in Verbindung mit einem ZV-Auftrag bekommen oder nicht?
Welche Module kreuze ich am besten an?