Schuldner erscheint zur Abgabe der VA nicht, was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mondschein
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#1

20.09.2016, 10:32

Hallo, habe folgende Frage, bezüglich Zwangsvollstreckungs-Auftrag.

Ich habe einen ZV-Auftrag mit Abgabe der VA gemacht. Zu dem Termin zur Abgabe der VA erscheint der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht.

Wie gehe ich nun weiter vor?

Ich mache einen weiteren ZV-Auftrag mit dem Antrag „Einholung von Auskünften Dritter (§ 802 l ZPO) siehe „M“ des ZV-Formulars?

Wenn meine Vermutung richtig ist, wie gehe ich genau vor und was muss ich beachten?

Danke für eure Antworten!
LG Mondschein
Aleksi
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#2

20.09.2016, 10:38

Hi,
das könntest Du natürlich auch machen, Forderung muss hierfür über 500,00 EUR sein. Wieso machst du keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls? Der geht doch viel schneller :)
Mondschein
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#3

20.09.2016, 10:43

Ok. Aber wie sieht es mit den Kosten der Haftunterbringung aus, dies müsste doch dann der Gläubiger zahlen, oder ?
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AliceImWunderland
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#4

20.09.2016, 10:52

Erstmal tief durchatmen. Bei einer Haftunterbringung bist du noch lange nicht. :lol: Ich habe in den mehr als 20 Jahren hier im Büro noch nicht erlebt, dass ein Schuldner in Haft geht.

Drittauskünfte finde ich persönlich die bessere Variante. Die Vermögensverzeichnisse sind meiner Erfahrung nach oft unvollständig und auch unzuverlässig. Bei den Drittauskünften weißt du dann ganz genau, welche Konten der Schuldner wo hat (auch die, die im Vermögensverzeichnis vergessen wurden :pfeif ), Arbeitgeber und PKW. Das sind die wesentlichen Dinge, die du für die Vollstreckung brauchst. Sollte die nicht ausreichen, kannst du später immer noch einen Haftbefehl beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Mondschein
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#5

20.09.2016, 11:01

Danke für Deine Antwort.

Wenn ich dich richtig verstehe, einen ZV-Auftrag machen, mit den Punkten M1, M3 und M4 ankreuzen. Mehr nicht?
Sonnenkind
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#6

20.09.2016, 11:49

AliceImWunderland hat geschrieben:Erstmal tief durchatmen. Bei einer Haftunterbringung bist du noch lange nicht. :lol: Ich habe in den mehr als 20 Jahren hier im Büro noch nicht erlebt, dass ein Schuldner in Haft geht.
Dachte ich bislang auch immer, bis ==> ich aktuell gleich 2 solche Schuldner habe, die das wirklich darauf anlegen. :schock
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#7

20.09.2016, 12:34

Mondschein hat geschrieben:Danke für Deine Antwort.

Wenn ich dich richtig verstehe, einen ZV-Auftrag machen, mit den Punkten M1, M3 und M4 ankreuzen. Mehr nicht?
Ich würde M1, M2 und M3 ankreuzen, wobei M1 und M2 meiner Meinung nach am Wichtigsten sind. Das M4 hast du doch schon mit dem 1. Auftrag durch. Das macht dann keinen Sinn, es nochmal zu beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#8

21.09.2016, 11:55

Chef mein t, ich soll Verhaftungsauftrag machen.

Stehe gerade auf dem Schlauch, per Formular oder selbst formulieren ?
samsara
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#9

21.09.2016, 12:04

Hast Du Dir das Formular schon einmal angeschaut :kopfkratz. Es gibt dort doch den Punkt "I" für die Verhaftung.
Mondschein
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#10

21.09.2016, 12:15

:patsch
Danke,
Antworten