Hallo, habe folgende Frage, bezüglich Zwangsvollstreckungs-Auftrag.
Ich habe einen ZV-Auftrag mit Abgabe der VA gemacht. Zu dem Termin zur Abgabe der VA erscheint der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht.
Wie gehe ich nun weiter vor?
Ich mache einen weiteren ZV-Auftrag mit dem Antrag „Einholung von Auskünften Dritter (§ 802 l ZPO) siehe „M“ des ZV-Formulars?
Wenn meine Vermutung richtig ist, wie gehe ich genau vor und was muss ich beachten?
Danke für eure Antworten!
LG Mondschein
Schuldner erscheint zur Abgabe der VA nicht, was nun?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Ok. Aber wie sieht es mit den Kosten der Haftunterbringung aus, dies müsste doch dann der Gläubiger zahlen, oder ?
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Erstmal tief durchatmen. Bei einer Haftunterbringung bist du noch lange nicht. Ich habe in den mehr als 20 Jahren hier im Büro noch nicht erlebt, dass ein Schuldner in Haft geht.
Drittauskünfte finde ich persönlich die bessere Variante. Die Vermögensverzeichnisse sind meiner Erfahrung nach oft unvollständig und auch unzuverlässig. Bei den Drittauskünften weißt du dann ganz genau, welche Konten der Schuldner wo hat (auch die, die im Vermögensverzeichnis vergessen wurden ), Arbeitgeber und PKW. Das sind die wesentlichen Dinge, die du für die Vollstreckung brauchst. Sollte die nicht ausreichen, kannst du später immer noch einen Haftbefehl beantragen.
Drittauskünfte finde ich persönlich die bessere Variante. Die Vermögensverzeichnisse sind meiner Erfahrung nach oft unvollständig und auch unzuverlässig. Bei den Drittauskünften weißt du dann ganz genau, welche Konten der Schuldner wo hat (auch die, die im Vermögensverzeichnis vergessen wurden ), Arbeitgeber und PKW. Das sind die wesentlichen Dinge, die du für die Vollstreckung brauchst. Sollte die nicht ausreichen, kannst du später immer noch einen Haftbefehl beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Danke für Deine Antwort.
Wenn ich dich richtig verstehe, einen ZV-Auftrag machen, mit den Punkten M1, M3 und M4 ankreuzen. Mehr nicht?
Wenn ich dich richtig verstehe, einen ZV-Auftrag machen, mit den Punkten M1, M3 und M4 ankreuzen. Mehr nicht?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Dachte ich bislang auch immer, bis ==> ich aktuell gleich 2 solche Schuldner habe, die das wirklich darauf anlegen.AliceImWunderland hat geschrieben:Erstmal tief durchatmen. Bei einer Haftunterbringung bist du noch lange nicht. Ich habe in den mehr als 20 Jahren hier im Büro noch nicht erlebt, dass ein Schuldner in Haft geht.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich würde M1, M2 und M3 ankreuzen, wobei M1 und M2 meiner Meinung nach am Wichtigsten sind. Das M4 hast du doch schon mit dem 1. Auftrag durch. Das macht dann keinen Sinn, es nochmal zu beantragen.Mondschein hat geschrieben:Danke für Deine Antwort.
Wenn ich dich richtig verstehe, einen ZV-Auftrag machen, mit den Punkten M1, M3 und M4 ankreuzen. Mehr nicht?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Chef mein t, ich soll Verhaftungsauftrag machen.
Stehe gerade auf dem Schlauch, per Formular oder selbst formulieren ?
Stehe gerade auf dem Schlauch, per Formular oder selbst formulieren ?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 345
- Registriert: 05.09.2007, 22:22
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Danke,