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Gebühr ZV-Androhung auf Gebühr Einigung anrechnen

Verfasst: 31.08.2016, 13:55
von Frau Cindy
:wink1

Bin mir gerade unsicher. Mandant erhält aufgrund KFB eine ZV-Androhung mit Gebühr nach 3309. Jetzt will er mit dem Gläubiger eine Teilzahlungsvereinbarung schließen. Hierin ist wiederum eine Verfahrensgebühr angesetzt. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Verfahrensgebühr für die ZV-Androhung nicht auf die für die Vereinbarung angerechnet werden muss. Laut Forderungskonto sind jedenfalls beide eingebucht. Habe schon im Kommentar gelesen, aber irgendwie nichts passendes gefunden.

Re: Gebühr ZV-Androhung auf Gebühr Einigung anrechnen

Verfasst: 31.08.2016, 13:59
von niva
keine Anrechnung, aber die 3309 entsteht insgesamt nur 1x. die Verhandlungen über die Ratenzahlung sind ja vermutlich aufgrund der ZV-Androhung entstanden bzw. sind sie ja die Fortsetzung der ZV-Androhung.

Re: Gebühr ZV-Androhung auf Gebühr Einigung anrechnen

Verfasst: 31.08.2016, 14:07
von Frau Cindy
Ja, die Verhandlungen über die Ratenzahlung erfolgten aufgrund der Androhung. Gut, dann kann ich also eine Verfahrensgebühr aus dem Foko rauswerfen. Danke.