Gebühr ZV-Androhung auf Gebühr Einigung anrechnen
Verfasst: 31.08.2016, 13:55
Bin mir gerade unsicher. Mandant erhält aufgrund KFB eine ZV-Androhung mit Gebühr nach 3309. Jetzt will er mit dem Gläubiger eine Teilzahlungsvereinbarung schließen. Hierin ist wiederum eine Verfahrensgebühr angesetzt. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Verfahrensgebühr für die ZV-Androhung nicht auf die für die Vereinbarung angerechnet werden muss. Laut Forderungskonto sind jedenfalls beide eingebucht. Habe schon im Kommentar gelesen, aber irgendwie nichts passendes gefunden.