Pfändung Mietvertrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cherymoon
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#1

12.08.2016, 10:33

Hallo allseits,

ich hätte mal eine Frage zur Pfändung.

Wir haben einen Schuldner, der sich vehement seinen Unterhaltsverpflichtungen entzieht. Er ist selbst RA und hat da so seine Kenntnis.

Jedenfalls habe ich jetzt bei ihm seine Kontoauszüge gepfändet. Aus diesen ist ersichtlich, dass er zum einen vom Arbeitsamt Mietzuschuss erhält und selbst auch noch Miete zahlt (Vermieter ist sein Bruder). Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, dass seine Wohnung für seine Bedürfnisse nicht angemessen ist. (AA zahlt 230,00 € für Miete und er überweist 500,00 € Miete an seinen Bruder.)

Kann ich irgendwie den Mietvertrag pfänden, aus dem ich ersehen kann, wie viel Miete er tatsächlich zahlt und kann ich dann eventuell auch darauf bestehen, dass er eine für sich angemessene Wohnung nimmt, damit er Unterhalt zahlen kann?

Danke schön.

LG
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Soenny
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#2

12.08.2016, 11:12

Und dann? RA hin oder her, der SC bekommt Zuschuß vom Amt zur Miete und hat damit nachgewiesen bedürftig zu sein, was willst du da holen? :kopfkratz
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#3

12.08.2016, 11:13

Ich denke, das ist Schieberei. Der wird nicht so viel Miete abdrücken müssen. Ich denke, er hat irgendwo Geld.
Mensch......irgendwie muss man doch an den rankommen :-(
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Soenny
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#4

12.08.2016, 11:42

Wenn ein Amt Mietzuschuß zahlt, wird es sich den MV vorlegen lassen haben. Hat er die Vermögensauskunft schon abgegeben?
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#5

12.08.2016, 11:44

Ja hat er und auch haben wir bereits bei seiner Bank gepfändet. Ich habe sogar den Pfändungsfreibetrag runtersetzen lassen. Aber da er nie mehr als 900,00 € auf dem Konto hat, kommen wir an nix ran.
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#6

12.08.2016, 11:45

Nix für ungut, aber wer Mietzuschuss erhält musste auch den Mietvertrag vorlegen. Somit hat er seinen Nachweis erbracht das alles seine Richtigkeit hat und ihm der Zuschuss nach 26 SGB I zusteht. Es heist ja Zuschuss und nicht " Volle Übernahme".
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#7

12.08.2016, 12:08

Der Gedanke liegt nahe, aber ist ja derzeit nicht belegbar.

Hier kannst Du evtl. nur mit viel Geduld etwas erreichen, da Du zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher keine Handhabe hast. Aber Kommissar Zufall ist auch nicht zu verachten, daher empfiehlt es sich u.U. (und falls Dein Arbeitsaufkommen das überhaupt zulässt) mal das Internet zu durchforsten und evtl. vorhandene Social-Media-Profile zu checken. Der Schuldner ist zwar Anwalt und wird wohl wissen, wie er sich winden kann, aber Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall und so habe ich bsw. in einer Fachzeitschrift mal einen Fall gelesen, wonach ein auch ach so schlauer Schuldner sich erfolgreich seinen Zahlungsverpflichtungen entzogen hat, bis man ihn auf einem Golfplatz ausfindig gemacht hat und dort dann beim Golfplatzbetreiber eine Vollstreckung gegen ihn angekündigt worden ist. Da der Schuldner dieser öffentlichen Blamage natürlich entgehen wollte und für eine Mitgliedschaft im Golfclub auch gewisse finanzielle Voraussetzungen zu erfüllen sind, die seine Bedürftigkeit wohl sehr in Frage stellten, kam er flugs herangeeilt und hat die Forderung komplett beglichen.

Ich weiß, dass kann man nicht verlangen und viele halten mich für verrückt, aber bei Schuldnern, die einen offensichtlich vera...... wollen, packt mich stets der Ehrgeiz und ich habe sogar in meiner Freizeit geforscht oder mich auch schon mal vor Ort (im Rahmen des rechtlich erlaubten) umgesehen (sofern der Schuldner im näheren Einzugsgebiet liegt), und so auch einiges herausfinden können, was zur erfolgreichen Einstellung einer ZV beigetragen hat. Manchmal muss man einfach "querdenken" und vielleicht unübliche Wege gehen und meine Erfahrung hat gezeigt, dass man öffentliche Bescheide oder Entscheidungen durchaus auch mal anzweifeln kann (auch mit Erfolg).

Muss nicht klappen, kann aber ;)

Aufgegeben werden nur Pakete habe ich hier mal irgendwo gelesen :lol:
LG, Else (alt genug, es besser zu wissen...jung genug, es trotzdem zu tun :teufel )
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Soenny
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#8

12.08.2016, 12:28

Ich denke, daß es am effektivsten ist, die Kammer zu fragen, ob der RA überhaupt noch RA ist. Zur Begründung über den Antrag auf Auskunft darlegen, daß er VA geleistet, Konto gepfändet ist usw.
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#9

15.08.2016, 11:15

Ich habe hierzu gerade einen ganz anderen Gedanken: darf ein RA - wenn er so viele Schulden hat und die VA abgegeben hat - überhaupt noch RA sein? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass einem RA mal die Zulassung aufgrund hoher Schulden entzogen worden ist. Bei Gewerbetreibenden geht das in diesem Fall ja auch nicht (§ 35 GewO).
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#10

15.08.2016, 11:20

wenn ein RA die VV abgibt, muss er die Zulassung abgeben, aber das Verfahren dürfte sich einige Zeit hinziehen.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
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