Huhu!
In einer Angelegenheit wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Vollstreckbare Ausfertigung liegt vor.
Dort heißt es, dass der Gegner 850€ in 100€ Raten (monatlich) an uns zu zahlen hat. Kommt er mit einer Rate mehr als 3 Tage in Verzug, muss er den anfänglichen Gesamtbetrag von 1.200€ zahlen.
Es ging hier dann eine Rate in Höhe von 100€ ein. Weitere Raten gingen nicht ein. Nun soll ich vollstrecken.
Meine Frage: Kann ich direkt aus diesem Titel vollstrecken oder benötige ich noch etwas weiteres vom Gericht?
Ich denke zwar, dass dieser Titel ausreicht, aber sicher bin ich mir nicht. Der Gerichtsvollzieher würde ja sehen, dass der Gesamtbetrag abzüglich der einen Rate gefordert wird. Dementsprechend müsste ja der Schuldner nachweisen, dass er die Raten gezahlt hat (was er natürlich nicht kann, da er es nicht gemacht hat). Oder denke ich hier falsch?
Liebe Grüße
Natzuki
Gerichtlicher Vergleich wurde nicht eingehalten
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Nein, denkst nicht falsch. Du kannst, wenn der Titel alle Voraussetzungen erfüllt, aus dem Vergleich vollstrecken.
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Nicht vergessen, dass der Vergleich nicht v. A. w. zugestellt wird - das wirst Du also vor einer Vollstreckung noch veranlassen müssen, soweit das noch nicht geschehen ist; wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten war, reicht die Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Vielen lieben Dank ihr beiden!
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