isolierter Zwangsvollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
adultera
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#11

28.07.2016, 15:19

Danke Dir :-) Ich hatte wohl einen kleinen Denkfehler durch meine Gerichtsvollzieherin.. Der Schuldner hatte mit uns die Ratenzahlungsvereinbarung gemacht und dauernd unterbrochen, deshalb sollte die Gerichtsvollzieherin nun hin, damit er sieht, dass es jetzt mal ernst wird.. Er wird dann sicherlich den Rest zahlen, da er das Geld hat... Deshalb keine Vermögensauskunft und keine Pfändung... Durch Modul E geht sie ja auch zum Schuldner und sagt ihm er soll die Forderung zahlen (gütlich) ;-)
adultera
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#12

28.07.2016, 15:33

Danke für Eure Antworten.. Der Hinweis mit Modul E ist ganz gut, ich schreibe dann einfach rein, dass die Zahlung in einer Summe sein soll - gütlich ;-) - .. Es geht hier einfach darum, dass wir mit einem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen haben, die er dauernd nicht einhält und nun sollte die Gerichtsvollzieherin hin und gerade deshalb die ganze Summe holen (ist auch nicht mehr soo viel).. Aber genau deshalb wollten wir keine Vermögensauskunft und keine Pfändung beantragen und es erstmal mit einem einfachen Auftrag versuchen...
Im Formular davor gab es das Kreuzchen noch...
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