Pfändung Deutsche Rentenversicherung nicht anerkannt
Verfasst: 26.07.2016, 11:59
Hallo bin neu in diesem Forum und freue mich über jeden, der mir weiterhilft. Wahrscheinlich mach ich anfangs viele Fehler. Bin jedoch sehr kritikfähig. Also immer drauf los.
Hier mein Problem. Habe einen PfÜB an die DRV geschickt und die Rückmeldung mit Ablehnung bekommen. Begründung Der Schuldner erhält von uns keine Rente ... Wir wissen aber sicher, dass der Schuldner zwei Renten bezieht. Einmal eine eigene Altersrente und zweitens eine Witwenrente. Wir vermuten nun, dass die DRV nicht die zuständige Stelle ist. Dies wurde im Schreiben unter Allgemeine Hinweise so ausgeführt. In der Vergangenheit haben wir schon erfolgreich das Girokonto gepfändet auf das diese beiden Renten ausbezahlt wurden. Nur wie so oft, wurde dieses Konto aufgelöst und die Renten fliesen nun woanders hin. Darf die DRV so einfach ablehnen? Wie würdet Ihr vorgehen um doch noch eine Anschrift (Information) über die auszahlende Stelle zu erhalten?
Anzumerken: Der Schuldner ist taubstumm und kann auch keine Gebärdensprache. Allein schon einen PfÜB zu bekommen war eine Herausforderung und die Abnahme der EV gestaltet sich als schier unmöglich.
Hier mein Problem. Habe einen PfÜB an die DRV geschickt und die Rückmeldung mit Ablehnung bekommen. Begründung Der Schuldner erhält von uns keine Rente ... Wir wissen aber sicher, dass der Schuldner zwei Renten bezieht. Einmal eine eigene Altersrente und zweitens eine Witwenrente. Wir vermuten nun, dass die DRV nicht die zuständige Stelle ist. Dies wurde im Schreiben unter Allgemeine Hinweise so ausgeführt. In der Vergangenheit haben wir schon erfolgreich das Girokonto gepfändet auf das diese beiden Renten ausbezahlt wurden. Nur wie so oft, wurde dieses Konto aufgelöst und die Renten fliesen nun woanders hin. Darf die DRV so einfach ablehnen? Wie würdet Ihr vorgehen um doch noch eine Anschrift (Information) über die auszahlende Stelle zu erhalten?
Anzumerken: Der Schuldner ist taubstumm und kann auch keine Gebärdensprache. Allein schon einen PfÜB zu bekommen war eine Herausforderung und die Abnahme der EV gestaltet sich als schier unmöglich.