Schuldner verkauft "Sachen" - Geld sichern?
Verfasst: 26.07.2016, 11:17
Hallo,
in einer schon etwas ältern Zwangsvollstreckungssache teilte uns unsere Mandantin nun mit, dass die Schuldnerin über eine bekannte Verkaufsplattform im Internet mehrere Anzeigen geschaltet habe, ob denn da nun nicht was zu holen sei.
Unter anderem bietet die Schuldnerin dort ein Pferd für rd 2500 € an, zwei Hundewelpen für rd 1600 € sowie Katzenbabys, ein Handy und einen Pferdeschlitten. Zudem bietet die Schulderin dort noch an, dass sie Einstellplätze für Pferde habe.
Über die Anzeigen haben wir dem Gerichtsvollzieher schon Mitteilung gemacht. Nur ist jetzt meine Frage, ob man sich den eventuellen Verkaufserlös irgendwie schon vorab "sichern" kann. Man weiss ja nie, wann die Schuldnerin ein Tier oder einen Gegenstand verkaufen wird. Das eingenommene Geld ist ja dann schnell verschwunden.
Zudem hatte die Dame das Pferd nicht in der Vermögensauskunft. Hier könnte ich im Prinzip ja mal eine neue abnehmen lassen.
Den Gedanken, eventuell das Pferd (Freizeitpferd ohne besonderen Wert) pfänden zu lassen habe ich schon wieder verworfen, da dies wiederrum sehr viele Kosten produzieren würde nach allem was ich gelesen habe.
Einen Knackpunkt, den ich in der Angelegenheit noch habe ist, dass die Zwangsvollstreckung unter PKH läuft und ich keine Erfahrung habe, wie viel "Spielraum" ich hier bei den Entscheidungen, welche die Vollstreckung betreffen, habe. Hat hier jemand mehr Erfahrung damit?
MfG
in einer schon etwas ältern Zwangsvollstreckungssache teilte uns unsere Mandantin nun mit, dass die Schuldnerin über eine bekannte Verkaufsplattform im Internet mehrere Anzeigen geschaltet habe, ob denn da nun nicht was zu holen sei.
Unter anderem bietet die Schuldnerin dort ein Pferd für rd 2500 € an, zwei Hundewelpen für rd 1600 € sowie Katzenbabys, ein Handy und einen Pferdeschlitten. Zudem bietet die Schulderin dort noch an, dass sie Einstellplätze für Pferde habe.
Über die Anzeigen haben wir dem Gerichtsvollzieher schon Mitteilung gemacht. Nur ist jetzt meine Frage, ob man sich den eventuellen Verkaufserlös irgendwie schon vorab "sichern" kann. Man weiss ja nie, wann die Schuldnerin ein Tier oder einen Gegenstand verkaufen wird. Das eingenommene Geld ist ja dann schnell verschwunden.
Zudem hatte die Dame das Pferd nicht in der Vermögensauskunft. Hier könnte ich im Prinzip ja mal eine neue abnehmen lassen.
Den Gedanken, eventuell das Pferd (Freizeitpferd ohne besonderen Wert) pfänden zu lassen habe ich schon wieder verworfen, da dies wiederrum sehr viele Kosten produzieren würde nach allem was ich gelesen habe.
Einen Knackpunkt, den ich in der Angelegenheit noch habe ist, dass die Zwangsvollstreckung unter PKH läuft und ich keine Erfahrung habe, wie viel "Spielraum" ich hier bei den Entscheidungen, welche die Vollstreckung betreffen, habe. Hat hier jemand mehr Erfahrung damit?
MfG