@ Soenny: Man könnte hier evtl. nach dem Anfechtungsgesetz vorgehen. Fraglich ist aber, ob dies etwas bringt. Solange die Gläubiger hierdurch nicht benachteiligt werden (z.B. Schuldner verschenkt wertausschöpfend belastetes Grundstück) kann der Schuldner mit seinem Vermögen machen, was er lustig ist. Die obj. Gläubigerbenachteiligung musst Du leider beweisen. Was schon für Insolvenzverwalter, die viel mehr Einblick als der einzelne Gläubiger haben, bei Grundstückssachen schwierig ist.
@ Gesamtdiskussion: Ich habe jetzt seit fast 15 Jahren nahezu ausschließlich mit Insolvenzverfahren und Insolvenzschuldnern zu tun. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass nicht jeder Insolvenzschuldner redlich ist. Gleichfalls ist nicht jede Handlung des Schuldners, selbst wenn dieser später in Insolvenz geht, eine Straftat. Man muss eben den Einzelfall betrachten. Amen!
Schuldner überträgt Grundstücke auf Ehefrau
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Wusste gar nicht, dass Beihilfetatbestände aus dem StGB abgeschafft wurden ... Bin wohl schon zu lange im Notariat
Und warum kaufen wir uns nicht alle Waffen und erschießen direkt alle Verbrecher ? Bei minderschweren Fällen reicht vielleicht der Baseballschläger. Da könnten wir unglaublich viele Steuergelder sparen.
Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich genau solche Freds vermisst
Und warum kaufen wir uns nicht alle Waffen und erschießen direkt alle Verbrecher ? Bei minderschweren Fällen reicht vielleicht der Baseballschläger. Da könnten wir unglaublich viele Steuergelder sparen.
Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich genau solche Freds vermisst
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mir fiele so adhoc kein Grund ein warum ein Schuldner plötzlich seiner Frau ein Haus übertragen sollte wenn er es nicht vor Gläubigern schützen wollte
Ps. Das “Kollegen wegen übler Nachrede anzeigen“ war ja wohl hoffentlich ein Witz?
Ps. Das “Kollegen wegen übler Nachrede anzeigen“ war ja wohl hoffentlich ein Witz?
....
Hast du denn schon die GB Auszüge durch online-Einsicht, oder wartest du noch auf die postalisch angeforderten Auszüge?
Wie sieht es mit dem Vertrag aus? Konntet ihr hier schon Einsicht nehmen?
Hast du denn schon die GB Auszüge durch online-Einsicht, oder wartest du noch auf die postalisch angeforderten Auszüge?
Wie sieht es mit dem Vertrag aus? Konntet ihr hier schon Einsicht nehmen?