Schuldner überträgt Grundstücke auf Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#31

12.07.2016, 11:35

@ Soenny: Man könnte hier evtl. nach dem Anfechtungsgesetz vorgehen. Fraglich ist aber, ob dies etwas bringt. Solange die Gläubiger hierdurch nicht benachteiligt werden (z.B. Schuldner verschenkt wertausschöpfend belastetes Grundstück) kann der Schuldner mit seinem Vermögen machen, was er lustig ist. Die obj. Gläubigerbenachteiligung musst Du leider beweisen. Was schon für Insolvenzverwalter, die viel mehr Einblick als der einzelne Gläubiger haben, bei Grundstückssachen schwierig ist.

@ Gesamtdiskussion: Ich habe jetzt seit fast 15 Jahren nahezu ausschließlich mit Insolvenzverfahren und Insolvenzschuldnern zu tun. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass nicht jeder Insolvenzschuldner redlich ist. Gleichfalls ist nicht jede Handlung des Schuldners, selbst wenn dieser später in Insolvenz geht, eine Straftat. Man muss eben den Einzelfall betrachten. Amen!
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#32

29.07.2016, 19:49

Wusste gar nicht, dass Beihilfetatbestände aus dem StGB abgeschafft wurden ... Bin wohl schon zu lange im Notariat :lolaway

Und warum kaufen wir uns nicht alle Waffen und erschießen :feuer direkt alle Verbrecher ? Bei minderschweren Fällen reicht vielleicht der :haue Baseballschläger. Da könnten wir unglaublich viele Steuergelder sparen.

Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich genau solche Freds vermisst :yeah
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3030
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#33

30.07.2016, 09:07

Mir fiele so adhoc kein Grund ein warum ein Schuldner plötzlich seiner Frau ein Haus übertragen sollte wenn er es nicht vor Gläubigern schützen wollte :kopfkratz
Ps. Das “Kollegen wegen übler Nachrede anzeigen“ war ja wohl hoffentlich ein Witz?
Bild
Erdbeerliiiebe

#34

03.08.2016, 17:38

:stecken ....


Hast du denn schon die GB Auszüge durch online-Einsicht, oder wartest du noch auf die postalisch angeforderten Auszüge?

Wie sieht es mit dem Vertrag aus? Konntet ihr hier schon Einsicht nehmen?
Antworten