Duldung der ZV/Rückgewähranspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymo
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#1

07.07.2016, 13:33

Hallo,
ich habe eine ziemlich komplizierte Sache und wüsste gerne, ob mir jemand was dazu sagen kann:

Ich habe eine titulierte Forderung gegen Frau X. Da sie kurz vor dem Zugriff ihr Haus auf den Ehemann überschrieben hat habe ich auch einen Titel auf Duldung der ZV bezüglich dieses Hauses gegen Herrn X (mittlerweile sind die Eheleute geschieden). Leider gibt es für die Mutter von Frau X noch ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Sämtliche Sicherungshypotheken wurden eingetragen. Meine Frage: Kann ich den Rückgewähranspruch der Grundschuld pfänden? Oder betrifft die Duldung nur die Zwangsversteigerung?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
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Loki
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#2

08.07.2016, 08:49

Wie genau lautet denn der Tenor des Duldungstitel? Und wurde das Grundstück inklusive Grundschuld auf den Mann übertragen?
Lillymo
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#3

11.07.2016, 10:51

Ja, die Grundschuld wurde auch übertragen und der Tenor lautet:

Der Beklagte wird verurteilt, wegen der vollstreckbaren Forderung von ..... die ZV des im Grundbuch von .... verzeichneten Grundbesitzes: .... zu dulden.
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Loki
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#4

11.07.2016, 10:56

Steht "ZV" im Tenor hier für Zwangsversteigerung? Dann würde ich sagen, geht die Pfändung der Rückgewährsansprüche nicht.
Lillymo
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#5

12.07.2016, 12:17

Sorry, nein Zwangsvollstreckung.
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Loki
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#6

15.07.2016, 13:19

Ich weiß nicht. Ich störe mich ein bischen an der Formulierung im Tenor. Würde aber trotzdem bei meinem Nein bleiben.
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