PFÜB oder neue Vermögensauskunft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RENOCTBLN
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#1

22.06.2016, 10:02

Hallo,

ich habe hier eine Zwangsvollstreckungssache in der wir das Vermögensverzeichnis des Schuldners erhalten haben.

Laut dem Vermögensverzeichnis hatte der Schuldner zu dieser Zeit eine Forderung gegen einen Dritten, so dass mein Chef sagte, dass wir diese pfänden sollen.

Als ich das jetzt machen wollte ist mir aber aufgefallen, dass das Vermögensverzeichnis vom 29.07.2014 datiert, so dass es sicher nicht mehr sinnvoll wäre die Forderung beim Drittschuldner zu pfänden, die Forderung könnte mittlerweile ja längst an unseren Schuldner gezahlt worden sein.

Nun ist meine Frage, wie ich hier weiter vorgehe.

Warte ich nun noch ein bisschen über einen Monat ab um erneut ein Vermögensverzeichnis anzufordern oder kann ich was anderes machen?

Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
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AliceImWunderland
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#2

22.06.2016, 10:11

Wenn es "meine" Akte wäre, würde ich mir eine Wiedervorlage auf den 20.07.16 notieren und dann eine Vollstreckungsandrohung machen, bevor ich nach Ablauf des 29.07.16 die VA beantrage. Nur um sicher zu gehen, dass die Anschrift noch stimmt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#3

22.06.2016, 10:12

Ich würde warten. Ob die Forderung, die damals angegeben wurde, noch besteht oder nicht von jemand anderem bereits gepfändet wurde (schließlich ist die Vermögensauskunft ja für einen anderen Gläubiger erteilt worden), ist nach der Zeit mehr als fraglich. Dann kommt es jetzt auf die paar Wochen auch nicht mehr an. Da würde ich mir lieber eine neue Vermögensauskunft besorgen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

22.06.2016, 10:54

Ok. super, danke!!! :-)
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