Beschluss Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

06.08.2007, 08:35

Guten Morgen!

Haben soeben einen Beschluss erhalten mit dem Inhalt, dass aus unserer Pfändung ein einmaliger Betrag freigegeben wird. Des Weiteren steht geschrieben:
Dieser Beschluss berührt nicht evtl. Rechte der Bank auf Verrechnung von Ansprüchen aus einem Dispositionskredit.

Kann ich jetzt hiergegen Rechtsmittel einlegen? Bzw. was bedeutet der letzte Satz überhaupt?

Hed
StineP

#2

06.08.2007, 09:25

Also dieser letzte Satz bedeutet, dass die Bank nach wie vor ein Vorrecht auf diesem Konto hat. Wenn der Schuldner KOnto überzieht, dann wird zuerst die Forderung der Bank getilgt, dann eure.

Sei froh, dass überhaupt die Chance besteht, nen Betrag in Aussicht gestellt zu bekommen.
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tabea009
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#3

06.08.2007, 10:33

:zustimm
Barbara
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