Hallo, ich möchte mal Eure Meinung zu einem Fall hören.
Also der Schuldner hat im April 2006 die EV abgegeben und angegeben, dass seine Ehefrau 2.350 € (Betrag geändert) netto verdient. Dann hat er im Januar 2007 noch mal die EV abgegeben und angegeben, dass seine Frau 1.250 € (Betrag geändert) verdient.
So jetzt meine Meinung hierzu:
Ich glaube nicht dass die Ehefrau jetzt weniger verdient. Angenommen sie wurde gekündigt, dann würde sie wenn sie arbeitslos wäre doch mehr bekommen, als wenn sie zum dem Gehalt arbeiten geht. Vielleicht wurde das nur anders angegeben, damit man keine Taschengeldpfändung oder so macht.
Was meint Ihr dazu?
Falsche Abgabe der EV?
Wieso meinst du, kann es nicht sein, dass man weniger verdient? Taschengeldpfändung ist immer ziemlich schwierig
- blackcat
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Warum wurde die eV nochmal abgegeben? Es müssen ja Umstände dazu beigetragen haben, weshalb die eV geändert wurde.
Es kann durchaus sein, dass die Ehefrau nun weniger verdient.
Auch wenn es gelogen ist, wüsste ich jetzt so spontan nicht, wie man das herausfinden kann.
Aber wieso interessiert dich die Ehefrau?
Es geht doch um den Schuldner, oder? Und der verdient doch selbst.
Es kann durchaus sein, dass die Ehefrau nun weniger verdient.
Auch wenn es gelogen ist, wüsste ich jetzt so spontan nicht, wie man das herausfinden kann.
Aber wieso interessiert dich die Ehefrau?
Es geht doch um den Schuldner, oder? Und der verdient doch selbst.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Weißt du denn, was die Frau von Beruf ist. Vielleicht hat sich ja jeden Monat ein anderes Einkommen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Darkeyes
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Mal abgesehen davon, dass es nicht sein kann, dass der Schuldner innerhalb von 9 Monaten 2 EV's abgeben musste, kann es ja sein dass die 1.250€ ALG ist??? Wäre ja möglich...
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- shila1978
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@darkeyes: Das geht schon mit zwei mal EV´s in 9 Monaten... Wenn EV schon abgegeben wurde und es wird bekannt, dass sich die Vermögensverhältnisse geändert haben (Schuldner ist nicht mehr arbeitslos o. ä.) kann man entweder Ergänzung der e. V. beantragen oder sogar Antrag auf wiederholte Abnahme der e. V. stellen! Man muss nur glaubhaft machen, dass sich die Vermögensverhältnisse tatsächlich geändert haben
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Also er ist arbeitlos. Ich habe vom AG nur die zwei VV bekommen und weiß nicht bzw. noch nicht warum da noch mal eine abgegeben wurde. Arbeitslosengeld ist meist 60 %. Das wäre eine Differenz von über 300,00 € zu dem was er jetzt angegeben hat und deswegen finde ich das komisch