Gegenstandswert Höherstufung Kfz-Vers.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bianca
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#1

02.08.2007, 14:30

Unsere Mandantin hatte einen Verkehrsunfall. Die Gegenseite machte zunächst bei der Haftpflicht unserer mandantin ihren schaden geltend. daraufhin wurde unsere mandantin in der kfz-versicherung höhergestuft. allerdings wurde zugunsten unserer mandantin der unfall reguliert. zwischenzeitlich hat sich unsere mandantin eine neue kfz-versicherung gesucht. aufgrund des noch schwebenden vorgangs wegen des unfalls wurde der neuen vers. von der alten die höhere schadensfreiheitsklasse mitgeteilt. deswegen sind wir tätig geworden, wir haben die alte vers. aufgefordert, der neuen vers. die ursprüngliche schadensfreiheitsklasse mitzuteilen.

was nehme ich hier als gegenstandswert? einfach nur die differenz zwischen alter und neuer sfk ist wohl nicht ausreichend, da sich der unfall ja auf mehrere jahre ausgewirkt hätte.

hat jemand ´ne gute idee?

Danke schonmal und liebe grüße

bianca
StineP

#2

02.08.2007, 14:32

Ich würde sagen, der Jahreswert der Differenz.. Wiederkehrender Betrag bzw. die Differenz bei entsprechender Ehöhung gem- GKG
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PeeDee
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#3

02.08.2007, 14:33

ich würd sagen :zustimm
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Gast

#4

06.08.2007, 23:08

Wir hatten vor längerer Zeit genau denselben Fall, wir haben dann die Differenz aufs Jahr gerechnet, wie Stine und PeeDee gesagt haben, genommen. Gab bei der RS auch kein Problem.
Bianca
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#5

07.08.2007, 08:00

Ich habs mal so probiert, mal sehen, ob die rechtsschutzversicherung irgendwas meint. Der Streitwert lohnt halt nicht. Trotzdem danke für die antworten!

liebe grüße
bianca
StineP

#6

07.08.2007, 08:03

Ja, damit muss man oft rechnen... Dass der Streitwert fast lächerlich klein ist.
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