Falsche Abgabe der EV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
refana87
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#21

02.08.2007, 17:30

Nein er hat kein Konto
Gast

#22

02.08.2007, 17:51

Ich würde hier eine ergänzende e.V. vorschlagen, daß der Schuldner seine Bankverbindung mitteilt, auf dem seine Sozialleistungen eingehen.
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Katie
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#23

02.08.2007, 21:11

Wenn der Schuldner im VVZ bereits mitgeteilt hat, daß er kein Konto besitzt, hat man mit einer Ergänzung keine Chance.
Was das Einkommen der Ehefrau angeht, könnte es ja sein, daß diese jetzt keine Vollzeitstelle mehr hat.
Ich an Deiner Stelle würde mal den zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen. Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, daß die ihre Pappenheimer kennen und auch über die familiären Verhältnisse ziemlich gut informiert sind.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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shila1978
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#24

07.08.2007, 13:26

Ja, und der GV ist es ja auch, der die e. V. abnimmt, er wird dir dann auch sagen, wieso die Ergänzung stattgefunden hatte...
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