Titelumschreibung wg. nicht mehr eingetragener Kaufmann

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

14.06.2016, 09:43

Hallo zusammen,

ich habe zu meinem Problem nichts bisher hier gefunden. Sollte es doch dazu schon was geben, bitte ich um Entschuldigung. Folgendes:

Ich habe einen Vollstreckungsbescheid über eine Firma Phantasiename xy e.K. Nun hat sich herausgestellt, dass die Firma Phantasiename xy e.K. erloschen ist. Meine Frage dazu:

Kann ich den Zwangsvollstreckungsauftrag jetzt über Herrn xy aufmachen und den Titel mit der Firmenbezeichnung (Herr xy erscheint dort ja auch) beifügen oder muss ich den Titel umschreiben lassen. Ein Kaufmann muss sich ja nicht zwingend im Handelsregister eintragen und er haftet ja ohnehin mit seinem Privatvermögen. Oder wird der Gerichtsvollzieher deswegen Probleme machen? Hatte sowas schon jemand?

:kopfkratz
Liebe Grüße

Sylvia

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Anahid
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#2

14.06.2016, 11:53

Wie Du selbst richtig sagst, haftet der Kaufmann mit seinem Privatvermögen. Von daher ist eine Titelumschreibung nicht erforderlich.
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#3

14.06.2016, 12:09

Super vielen Dank. Ich war mir nicht sicher.
Liebe Grüße

Sylvia

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