Teilungsversteigerung?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nesuada
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#1

13.06.2016, 15:09

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Und zwar wurde mir mit der Abgabe der VermA des Schuldners nunmehr mitgeteilt, dass die Schuldnerin mit Ihrer Mutter in einer Erbengemeinschaft zu 25% eine Eigentumswohnung besitzt.
Nun sagte mein Chef, ich solle eine Teilungsversteigerung einleiten. Meine Frage ist: Wie beginnt das Verfahren? Beginnt es tatsächlich so wie ich es aus dem googlen herausgefunden habe mit einem PfüB unter Bekanntgabe der Miterbin (in diesem Fall die Drittschuldnerin)? Oder muss zuvor die Zwangssicherungshypothek beim Gericht "hinterlegt" werden? Oder vielleicht doch ein ganz anderer Weg?

Ich finde zu diesem Thema wahnsinnig vieles, nur ist meine Frage damit noch weniger geklärt als vorher...
anni22
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#2

13.06.2016, 15:39

Die Teilungsversteigerung hat den Zweck der Aufhebung der Erbengemeinschaft. Du brauchst für den Antrag auf Teilungsversteigerung keinen Vollstreckungstitel. Leider hab ich keine Ahnung, was mit dem Geld passiert, sollte die Eigentumswohnung versteigert werden. Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall, wobei jedoch beim Versteigerungstermin kein Gebot abgegeben wurde. Unsere Mandanten haben das Haus, um das es ging, dann freihändig verkauft.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
Geiselmann
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#3

13.06.2016, 19:23

Hallo,

bevor die Teilungsversteigerung beantragt werden kann, ist der Erbteil zu pfänden.
Unter Vorlage des zugestellten PfüB kann dann die Teilungsversteigerung beantragt werden.

S. Geiselmann
Nesuada
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#4

27.06.2016, 10:52

Geiselmann hat geschrieben:Hallo,

bevor die Teilungsversteigerung beantragt werden kann, ist der Erbteil zu pfänden.
Unter Vorlage des zugestellten PfüB kann dann die Teilungsversteigerung beantragt werden.

S. Geiselmann
Vielen lieben Dank. Also pfände ich den Erbteil mit PfüB, ja? Drittschuldner sind dann die anderen, vorhandenen Miterben? Drittschuldner ist in diesem Fall dann auch der Miterbe?
Eine Frage noch; die Schuldnerin ist Erbin. Ich gehe also trotzdem diesen Weg? Zu keiner Zeit war die verstorbene Person die Schuldnerin. Spielt dieser Sachverhalt eine Rolle?
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AliceImWunderland
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#5

27.06.2016, 11:16

Nesuada hat geschrieben: Eine Frage noch; die Schuldnerin ist Erbin. Ich gehe also trotzdem diesen Weg? Zu keiner Zeit war die verstorbene Person die Schuldnerin. Spielt dieser Sachverhalt eine Rolle?
Nein, spielt keine Rolle.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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