Hallo,
muss ein vorl. Zahlungsverbot + Pfändung gegenüber Bank vom Schuldner ausbringen. Im Titel habe ich zwei Bruttogehälter ausgeurteilt. Ich kann ja nur die Bruttobeträge angeben oder wie soll ich das denn sonst machen? Klappt das ? Wie sind Eure Erfahrungen?
Pfändung + vorl. Zahlungsverbot brutto-Beträge
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbstverständlich kannst Du die Bruttobeträge vollstrecken. Du musst aber, wenn Du diese erhältst, den Mandanten darauf hinweisen, dass er nun die Arbeitnehmerabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) selbst abführen muss.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Cindi
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hier noch ein Tipp: Beim Vollstreckungsauftrag an den GV mit reinschreiben, dass Ihr mit dem Einzug von Nettobeträgen einverstanden seid, sofern der Schuldner belegt, dass er die Sozialabgaben abgeführt hat. Damit spart ihr Euch eventuelle Verzögerungen durch Nachfragen des GV.