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Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 09:45
von Laska
Du kannst einen kombinierten Auftrag erteilen und dafür das Formular verwenden.

Nur nicht vergessen, die beiden Streitwerte (Räumung 12 x Nettomiete + ZV-Auftrag Forderung) einzusetzen. ;)

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 09:52
von Birne
Also muss ich keine Räumungsklage einreichen! :thx Laska

Aber zunächst muss ich natürlich noch den Vergleich zustellen lassen von Anwalt zu Anwalt,sonst geht nix los 8)

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 10:11
von Laska
Ich habe dich so verstanden, dass du einen Räumungstitel bereits hast. :kopfkratz

Natürlich muss der Vergleich zuerst zugestellt werden. ;)

Ich würde dem Beklagten eine Vollstreckungsandrohung auf der Grundlage des Vergleichs schicken, um ihn zur Räumung aufzufordern.

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 11:15
von Birne
Laska hat geschrieben:Ich habe dich so verstanden, dass du einen Räumungstitel bereits hast. :kopfkratz

Natürlich muss der Vergleich zuerst zugestellt werden. ;)

Ich würde dem Beklagten eine Vollstreckungsandrohung auf der Grundlage des Vergleichs schicken, um ihn zur Räumung aufzufordern.

Laska, ich habe einen Vergleich, in welchem unter Ziff. 3. steht, dass der Schuldner die Liegenschaft herauszugeben hat, wenn er Ziff. 2. des Vergleichs nicht einhält! Das ist ja eben meine hauptsächliche Frage, ob ich aus dieser Ziff. 3. des Vergleichs dann auch direkt die Räumung vollstrecken kann, also ist mein Vergleich gleichzeitig auch mein Räumungstitel oder muss ich hier doch Räumungsklage einreichen!?? :kopfkratz

Zur Räumung haben wir ihn schon aufgefordert, hat er natürlich nicht gemacht!

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 11:27
von paralegal6
komische Formulierung, ich hätte Räumung der Liegenschaft titulieren lassen. So sehe ich, dass du zwar den Herausgabeanspruch nach 985 hast, die Räumung aber nicht wirklich tituliert ist. Andererseits hatte ich schon GVZ die undeutliche Vergleiche vollstreckt haben

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 11:47
von Birne
Eben weil es vielleicht so komisch formuliert ist, bin ich mir unschlüssig, ob ich den Vergleich als Räumungstitel verwenden kann :-?

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 12:39
von Liesel
Notfalls mal mit dem zuständigen GV telefonieren, wie er das sieht.

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 13:01
von icerose
Birne hat geschrieben:Eben weil es vielleicht so komisch formuliert ist, bin ich mir unschlüssig, ob ich den Vergleich als Räumungstitel verwenden kann :-?
Ich denke ja, du kannst ihn als Titel verwenden. Aber: ist er denn schon zugestellt?

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 14:21
von Birne
Icerose: Den Vergleich lasse ich noch zustellen, von Anwalt zu Anwalt! Anwältin ist Montag aus dem Urlaub wieder da zwecks Unterschrift!

Liesel: Jep, so werde ich es dann wohl machen müssen. ;)

Re: Räumung und Vollstreckung, neues Formular 01.04.2016?

Verfasst: 15.06.2017, 21:22
von skugga
Öhm... ich habs nirgends entdecken können, insofern werfe ich hier mal bzgl. der Vollstreckung aus dem Vergleich auch noch ein zartes "qualifizierte Klausel" in den Raum...