Modul K

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trixie
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#1

07.04.2016, 10:15

Hallo,

habe bereits ein Seminar besucht, aber da war die Zeit so knapp bemessen, dass Rückfragen kaum gestellt werden konnten. Nun sitze ich vor dem neuen Formular und möchte gerne K3 = bedingte Pfändung ankreuzen. Meine Frage ist nun, muss ich bei K 5 noch hinschreiben, dass die Verwertung der gepfändeten Gegenstände gemacht werden soll? Und müssen K und K2 extra angekreuzt werden und dann in der unter N 5 angegeben werden, dass die K und K2 ja nur gemacht werden sollen wenn K 3 zutrifft?

Uns wurde im Seminar empfohlen, G 1 , J und K3 anzukreuzen. Von K und K 2 war da keine Rede.

Vielen Dank im Voraus !!!
Aelizia
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#2

07.04.2016, 12:14

Waren wir im selben Seminar? ;)

Also ich würde es so machen:

Zusatz K5 = Ja!
K - ankreuzen
K2 - nicht ankreuzen wenn es eine Privatperson ist
N5 - nichts angeben, das ergibt sich aus dem Auftrag selber (erst VA, dann pfänden, wenn was da ist)
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Baptistine
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#3

30.05.2016, 09:53

Hallo, hab mal eine Frage :)

Wieso soll man K2 nciht ankreuzen wenn es eine Privatperson ist? (dachte wenn Bargeld da ist, kann es mitgenommen werden o.ä.)

Ich kann leider zurzeit kein Seminar besuchen, daher versuche ich mich durchzuwurschteln...
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