Pfüb gegen Kneipeninhaber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bini Pi
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#1

21.03.2016, 19:50

Hallo,

möchte Pfüb gegen den Inhaber einer Kneipe machen, wer ist denn als Drittschuldner anzugeben und welche Ansprüche sind da anzugeben?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.03.2016, 20:22

Ist die Frage wirklich ernst gemeint. Du musst doch wissen, was du pfänden möchtest. Bankkonto etc. Arbeitgeber wird es denke ich da nicht geben, nachdem der die Kneipe mit Sicherheit gepachtet hat. Ich würde da eher mal an Kassenpfändung zu späterer Stunde denken.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Bini Pi
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#3

22.03.2016, 18:43

:)) ne nicht wirklich...

wollte sie noch zurückziehen, aber das geht ja nicht.

Jedenfalls macht die GV keinen Kassenpfändung, weil Titel auf seine Privatanschrift lautet, obwohl die Kneipe die gleiche Anschrift hat, ist alles im gleichen Haus. Aber ich erhoffe mir mal aus der VA weitere Informationen über eventuelles Pachtverhältnis oder geschlossene Verträge mit Brauereien oder so. Wenn er ein Selbständiger ist, kann man aber trotzdem sein Arbeitseinkommen pfänden.
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