Berliner Räumung
Verfasst: 02.03.2016, 22:26
Räumungsklage ist durch, Titel liegt vor, Vermieterpfandrecht wurde ausgeübt, die Geldforderung wurde jedoch noch nicht tituliert.
Kann ich die Sachen trotzdem pfänden und direkt verwerten lassen? Was passiert mit den Verwertungserlösen? Ohne Titel kein Anspruch hierauf?
Kann sich der Gläubiger aus den Sachen erst befriedigen, wenn eine titulierte Geldforderung gegeben ist? Muss der Gläubiger bis dahin die Sachen irgendwo einlagern und nach Titulierung der Forderung an den GVZ zur Verwertung weiterleiten? Wie funktioniert das?
Kann ich die Sachen trotzdem pfänden und direkt verwerten lassen? Was passiert mit den Verwertungserlösen? Ohne Titel kein Anspruch hierauf?
Kann sich der Gläubiger aus den Sachen erst befriedigen, wenn eine titulierte Geldforderung gegeben ist? Muss der Gläubiger bis dahin die Sachen irgendwo einlagern und nach Titulierung der Forderung an den GVZ zur Verwertung weiterleiten? Wie funktioniert das?