Schreibweise des Schuldners fehlerhaft im Titel
Verfasst: 30.07.2007, 21:17
Hallo, folgendes Problem:
Wir haben vom Mandanten einen Schuldnernamen mitgeteilt bekommen. Sagen wir mal, der Schuldner hieße laut Gläubiger Fritze. Daraufhin erfolgten Mahnungsschreiben und Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid wurde auch erlassen.
Als nun GV beauftragt wurde, schrieb der zurück, der Schuldner hieße Tritze.
Fritze hat der Gläubiger damit nur handschriftlich und falsch auf einem Auftrag entziffert.
Jetzt will der GV nicht vollstrecken.
GV will, dass wir Titel ändern lassen.
Wir haben so einen Antrag beim zuständigen Mahngericht gestellt.
Jetzt meldet sich erstmalig ein RA für den Schuldner mit dem Antrag, den Umschreibungsantrag zurückzuweisen, weil keine Zustellung an den Schuldner erfolgt sei. Der Briefträger hätte den Mahnbescheid nur in den Briefkasten eingelegt. Der Schuldner habe den Brief nicht geöffnet und zurückgegeben (kam bei uns nie an).
Ich halte die Einwendungen des RA für unsinnig.
Trotzdem frage ich mich, ob der Umschreibungsantrag Erfolg haben wird. Das Schreiben des gegnerischen RA haben wir derzeit zur Stellungnahme.
Weiß jemand, wo das mit der Umschreibung geregelt ist? Danke vielmals für Infos.
Wir haben vom Mandanten einen Schuldnernamen mitgeteilt bekommen. Sagen wir mal, der Schuldner hieße laut Gläubiger Fritze. Daraufhin erfolgten Mahnungsschreiben und Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid wurde auch erlassen.
Als nun GV beauftragt wurde, schrieb der zurück, der Schuldner hieße Tritze.
Fritze hat der Gläubiger damit nur handschriftlich und falsch auf einem Auftrag entziffert.
Jetzt will der GV nicht vollstrecken.
GV will, dass wir Titel ändern lassen.
Wir haben so einen Antrag beim zuständigen Mahngericht gestellt.
Jetzt meldet sich erstmalig ein RA für den Schuldner mit dem Antrag, den Umschreibungsantrag zurückzuweisen, weil keine Zustellung an den Schuldner erfolgt sei. Der Briefträger hätte den Mahnbescheid nur in den Briefkasten eingelegt. Der Schuldner habe den Brief nicht geöffnet und zurückgegeben (kam bei uns nie an).
Ich halte die Einwendungen des RA für unsinnig.
Trotzdem frage ich mich, ob der Umschreibungsantrag Erfolg haben wird. Das Schreiben des gegnerischen RA haben wir derzeit zur Stellungnahme.
Weiß jemand, wo das mit der Umschreibung geregelt ist? Danke vielmals für Infos.