Hallo zusammen,
jetzt muss ich mich doch auch mal hier anmelden, ich hoffe, ihr könnt mir etwas weiterhelfen, wobei ich nicht weiß, ob ich hier richtig bin. Es geht um Folgendes:
(Ich muss dazu sagen, ich mach die Mahn-/Vollstreckungssachen noch nicht so lange und nur als "Aushilfe", da meine Kollegin im Mutterschaftsurlaub ist)
Also ich hab ein Mahnbescheid gegen eine Einzelfirma beantragt. Ich habe hier versehentlich den Firmennamen angegeben, ohne den Namen der Inhaberin. Hier kam natürlich eine Monierung. Diese dann mit dem Namen der Inhaberin wieder zurückgeschickt. Mahnbescheid wurde zugestellt, VB beantragt. VB ist da gerichtet gegen die Firma, nicht gegen die Inhaberin mit dem Vermerk: "Die Bezeichnung des Antragsgegners ist gegenüber dem Mahnbescheid geändert. Frühere Bezeichnung Firma XYZ, Max Mustermann". Nichts dabei gedacht, Gerichtsvollzieher beauftragt.
Gerichtsvollzieher moniert den falschen Titel mit dem Hinweis, dass der Inhaber zwingend anzugeben ist.
Daraufhin ans Mahngericht geschrieben und um Titelumschreibung bzgl. des Inhabernamens gebeten.
Gericht schreibt zurück: "..., dass eine solche Berichtigung hier nicht notwendig ist. Der Antrag auf Erlass VB enthielt von Ihrer Seite aus gleichzeitig den Antrag, die Bezeichnung von Firma XZY, Max Mustermann in Firma XYZ zu berichtigen, dies wurde genehmigt.
Für eine Vollstreckung ist diese beantragte Berichtigung nicht relevant, da sich die Rechtspersönlichkeit nicht geändert hat, es ist nach wie vor die selbe Firma.
Um Rücknahme des Berichtigungsantrags wird gebeten".
So, und jetzt kapier ich hier gar nichts mehr?
Ich weiß nicht, ob jemand von euch schon mal so etwas hatte und mir hier evtl. weiterhelfen kann? Ich kann den VB ja nicht so lassen, wenn da nur der Name der FIrma angegeben ist, nicht aber der der Inhaberin? Der muss ja mit drauf... ich versteh gar nichts
Falscher Titel (VB)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17609
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Bei einer Einzelfirma hat der Name der Firma eigentlich gar nichts im Mahnbescheid zu suchen, da diese nicht im Handelsregister eingetragen ist. Was immer Du im VB-Antrag angegeben hast; ich würde einen Berichtigungsantrag, wenn vorher der Mahnbescheid ordnungsgemäß auf die Inhaberin erlassen worden ist, zurücknehmen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1968
- Registriert: 07.01.2008, 15:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Allgäu
Und hast Du das dem GVZ mal vorgelegt?Alex168 hat geschrieben: Gericht schreibt zurück: "..., dass eine solche Berichtigung hier nicht notwendig ist. Der Antrag auf Erlass VB enthielt von Ihrer Seite aus gleichzeitig den Antrag, die Bezeichnung von Firma XZY, Max Mustermann in Firma XYZ zu berichtigen, dies wurde genehmigt.
Für eine Vollstreckung ist diese beantragte Berichtigung nicht relevant, da sich die Rechtspersönlichkeit nicht geändert hat, es ist nach wie vor die selbe Firma.".
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
- alraune
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 369
- Registriert: 22.09.2009, 12:50
- Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Das wird m.E. nichts nützen. Gegen die (nicht eingetragene) Einzelfirma kann ja nicht vollstreckt werden, nur gegen den Inhaber. Also muss auf den auch der Titel lauten.booo hat geschrieben:Und hast Du das dem GVZ mal vorgelegt?